Nach seiner Ansicht handelt es sich dabei um Angriffe auf die Pressefreiheit. Die Zivilklage wegen Ehrverletzung von Broulis sei ein verschleierter Weg, um den Journalisten zu zensieren und die Medien einzuschüchtern, heisst es in einer Stellungnahme von Impressum vom Dienstag. Die Methode sei unverhältnismässig und Broulis habe über viele andere Mittel verfügt, bevor er sich an die Justiz gewandt habe.
Die Klage von Broulis gegen den Westschweiz-Korrespondenten des «Tages-Anzeigers» wurde am vergangenen Freitag bekannt. Der Politiker wirft dem Journalisten eine «unerträgliche» Anhäufung von Artikeln gegen ihn vor. Die Bericht hatten unter anderem die Steuererklärungen des Waadtländer Finanzdirektors in Zweifel gezogen und dessen Russland-Reisen kritisiert. Eine Schlichtungsverhandlung soll Anfang April stattfinden.
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA verurteilte Dominique Diserens, Generalsekretär von Impressum, auch den «Druck» des Genfer Staatsrats Pierre Maudet auf denselben Journalisten. Dies sei ein weiterer Angriff auf «die Arbeitsmethoden des Journalisten".
Maudet hat eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht, wie am Dienstag publik wurde. Er fordert eine Gegendarstellung zu einem Ende November 2018 veröffentlichten Artikel des «Tages-Anzeigers".
Darin hatte der Journalist über angebliche Druckversuche auf eine RTS-Journalistin im Zusammenhang mit Berichten über die umstrittene Reise Maudets nach Abu Dhabi berichtet. Für den 2. April ist eine Anhörung in Genf geplant.