Am 9. Juni 2016 waren während eines Trainingsflugs zwei Kampfflugzeuge des Typs «Northrop F-5E Tiger II» der Patrouille Suisse in der Nähe der niederländischen Militärflughafens Leeuwarden miteinander kollidiert. In der Folge verlor einer der Piloten die Kontrolle über sein Flugzeug und betätigte den Schleudersitz.
Er zog sich beim Schleudersitzabschuss und der nachfolgenden Landung oberflächliche Schnittverletzungen an Gesicht und Händen sowie eine Fraktur des Innenknöchels am linken Sprunggelenk zu.
Flugzeug erlitt Totalschaden
Das Flugzeug zerschellte in der Nähe eines an einem Weiher gelegenen Treibhauses und erlitt Totalschaden. Die Höhe des Schadens wird auf über 800'000 Franken geschätzt. Das zweite Flugzeug wurde zwar beschädigt, blieb aber manövrierfähig und konnte vom unverletzt gebliebenen Piloten sicher gelandet werden.
In seinem Schlussbericht zur vorläufigen Beweisaufnahme hält der Untersuchungsrichter fest, dass dem bei der Kollision verletzten Piloten zum Unfallzeitpunkt wahrscheinlich das erforderliche Situationsbewusstsein entweder komplett fehlte oder dass dieses zumindest fehlerhaft war, wie aus einer Mitteilung der Militärjustiz vom Donnerstag hervorgeht.
Keine Meldung nach Verlust des Sichtkontakts
Der Pilot habe nach einem Manöver zur Reduktion der Geschwindigkeit das zweite am Unfall beteiligte Flugzeug bei der Wiedereingliederung in die Formation aus den Augen verloren. Er habe es jedoch unterlassen, dies über Funk mit dem Wort «blind» zu melden.
Wenn ein Pilot nach einer Trennung von der Formation wieder zu dieser aufschliesse und dabei das vor ihm fliegende Flugzeug nicht mehr sehen könne, habe er die Pflicht, diesen veränderten Sichtstatus zu melden. Die Phase der Desorientierung des Piloten sei mit fünf bis zehn Sekunden zu lang gewesen, als dass er auf die «blind"-Meldung hätte verzichten dürfen.
Voruntersuchung wegen möglichem Fehlverhalten
Auch wenn der Pilot den fehlenden Sichtkontakt nicht oder zu spät realisiert habe, so sei die Verantwortung für die Vermeidung einer Kollision beim fraglichen Manöver gemäss den geltenden Reglementen bei ihm gelegen. Ein mögliches Fehlverhalten des Piloten als Unfallursache lasse sich deshalb nicht ohne Weiteres von der Hand weisen.
Aufgrund dieser Ergebnisse hat der Untersuchungsrichter dem Kommandanten der Luftwaffe beantragt, gegen den mutmasslich unfallverursachenden Piloten eine Voruntersuchung zu eröffnen.
Er habe sich möglicherweise der fahrlässigen Verschleuderung von Material sowie der Verletzung von Dienstvorschriften schuldig gemacht. Der Kommandant der Luftwaffe, Bernhard Müller, hat die Anträge des Untersuchungsrichters bereits gutgeheissen. Für den beschuldigten Piloten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Keine Kunstflugstaffeln nach dem zweitem Vorfall
Für die Fliegerstaffeln der Luftwaffe hatte der Unfall noch weitergehende Folgen. Da es sich bereits um den zweiten Vorfall innert weniger Monate einer Fliegerstaffel handelte, waren die Vorführungen der Kunstflugstaffeln vorübergehend untersagt worden.
Im Februar des selben Jahres hatte ein Flugzeug des PC-7-Teams bei einem Trainingsflug über dem Zielgelände der Ski-Weltmeisterschaften in St. Moritz GR das Zugseil einer Seilbahnkamera zertrennt. Die Kamera fiel in den Zielraum und landete im Schnee, ohne jemanden zu verletzen. Das Flugzeug wurde beschädigt, konnte aber sicher auf dem Flugplatz Samedan landen.