Lotterien
Lotteriekommission hat 60 neue Spielangebote bewilligt

Die interkantonale Lotterie- und Wettkommission (Comlot) hat im vergangenen Jahr 60 neue Spielangebote bewilligt. Mit dem seit Januar neu geltenden Geldspielgesetz stehen zudem die ersten Schweizer Internet-Casinos in den Startlöchern.
Publiziert: 07.06.2019 um 11:46 Uhr
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Aktualisiert: 07.06.2019 um 11:49 Uhr

Die Comlot ziehe eine positive Bilanz aus ihrer Aufsichtstätigkeit im «herausfordernden Geschäftsjahr» 2018, schreibt die Kommission in einer Mitteilung vom Freitag. Im vergangenen Jahr bewilligte die Comlot der Loterie Romande 38 und der Swisslos 22 Spiele. Die Reingewinne der Lotteriegesellschaften beliefen sich auf rund 588 Millionen Franken. Dieses Geld fliesst in die Kantone und wird für die Unterstützung gemeinnütziger Projekte eingesetzt.

Ein weiteres Thema waren illegale Glücksspiele. Die Comlot unternehme grosse Anstrengungen bei der Bekämpfung dieser illegalen Aktivitäten. Im Berichtsjahr wurden demnach wegen vermuteter Verstösse gegen die Lotteriegesetzgebung 78 Dossiers eröffnet. Die Comlot begleitete 30 strafrechtliche Verfolgungsmassnahmen in verschiedenen Kantonen.

Mit dem neuen Geldspielgesetz, welches seit dem 1. Januar in Kraft ist, seien die Aufgabenbereich der Comlot mit zahlreichen Aufgaben und Befugnissen ergänzt worden. Im Berichtsjahr wurden deshalb erhebliche Ressourcen für Vorbereitungsaufgaben in diesem Zusammenhang eingesetzt.

Das Berichtsjahr sei für den Geldspielsektor der Schweiz ein historisches Jahr gewesen, denn mit der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 hatte sich die Schweizer Stimmbevölkerung mit 72,9 Prozent Ja-Stimmen klar für das neue Bundesgesetz über Geldspiele ausgesprochen. Die Möglichkeit für Casinos, Online-Spiele anzubieten, ist im neuen Geldspielgesetz vorgesehen.

In der Schweiz stehen deshalb nun die ersten vier Internet-Casinos vor dem Start. Die Spielbanken Baden, Davos, Luzern und Pfäffikon wollen Online-Spiele anbieten. Der Bundesrat hat ihnen am Freitag die dazu notwendige Erweiterung ihrer Konzession erteilt.

Nun muss die Eidgenössische Spielbankenkommission noch das Spielangebot prüfen und die einzelnen Spiele bewilligen. Dann können die Spielbanken ihr Angebot online schalten, wie der Bundesrat mitteilte.

Am 1. Juli treten jene Bestimmungen in Kraft, welche vorsehen, dass der Zugang zu nicht bewilligten Online-Geldspielen gesperrt wird. Wer auf einer illegalen Seite landet, wird auf eine staatliche Informationsseite weitergeleitet mit dem Hinweis, dass das Spiel in der Schweiz nicht bewilligt ist. Im Abstimmungskampf letztes Jahr waren vor allem die Zugangssperren umstritten gewesen.

(SDA)

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