Die BA bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der Westschweizer Tageszeitung «24 heures». Nach der Spurenanalyse durch das Gerichtsmedizinische Institut Zürich könne der Einsatz von Sprengstoff als Sabotagemittel ausgeschlossen werden, bestätigte die BA auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Da diese Möglichkeit ausgeschlossen worden sei, unterstehe die Straftat nicht mehr der Bundesgerichtsbarkeit, schreibt die BA. Sie werde das Verfahren deshalb der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt übergeben. Solange die Staatsanwaltschaft noch nicht über diese Übernahme entschieden habe, werde die BA die Untersuchung weiterhin leiten. Weitere Informationen gab die BA nicht.
Eine unbekannte Täterschaft hatte Ende Juni in Gland einen Hochspannungsmasten gefällt. Zunächst wurde vermutet, dass bei dem Sabotageakt Sprengstoff verwendet worden war.
Weil Sprengstoffdelikte in der Schweiz unter die Zuständigkeit der Justizbehörden Bundes fallen, begaben sich auch Ermittler des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) an den Tatort. Die BA übernahm anschliessend die Ermittlungen.
(SDA)