Ihr 32-jähriger Bruder wird wegen Gehilfenschaft zu versuchter vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren sowie einer Geldstrafe verurteilt. Er muss für 10 Jahre das Land verlassen. Zudem müssen die beiden Schadenersatz und Genugtuung zahlen, wie das Bezirksgericht am Donnerstag mitteilte.
Den beiden wurde vorgeworfen, am 5. November 2016 in die Wohnung der Schwiegereltern der Frau eingedrungen zu sein, um den Schwiegervater maskiert und mit Messern bewaffnet zu erschrecken oder eventuell zu töten.
Da der Schwiegervater nicht nach Hause kam, gingen die Geschwister in die Nachbarwohnung. Dort war ein ihnen unbekannter 14-jähriger Junge alleine zu Hause. Sie fügten ihm mit einem Messer 15 lebensgefährliche Stich- und Schnittverletzungen zu und flüchteten anschliessend; der Junge überlebte nur mit viel Glück. Der Kantonspolizei Zürich schickte die Frau zwei anonyme Briefe, in denen sie ihren Schwiegervater der Tat beschuldigte.
Die beiden gaben vor Gericht ihre Tatbeteiligung zu. Die Frau machte aber teilweise ihren geistig leicht behinderten Bruder für die Tat verantwortlich. Dieser wiederum behauptete, er habe nicht gewusst, was seine Schwester geplant habe.
Das Bezirksgericht kam zum Schluss, dass die Frau die Haupttäterin war. Es sprach sie wegen versuchten Mordes, mehrfacher falscher Anschuldigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Freiheitsberaubung schuldig.
Ihre Tat sei «besonders skrupellos": Sowohl ihr Motiv, nämlich ein schweres Delikt gegen Leib und Leben eines unbeteiligten Jungen zu begehen, um ihren Schwiegervater falsch zu beschuldigen als auch die Art und Weise der Tatausführung seien «absolut verwerflich", heisst es in der Mitteilung. Das Ganze lasse auf eine völlige Missachtung des Lebens des Opfers und seiner Familie schliessen.
Ihr Verschulden wiege schwer. Aus Hass und Eifersucht sei die Idee entstanden, ein Verbrechen gegen ihre Schwiegereltern zu begehen. Zur Unterstützung bei der Tat liess sie extra ihren geistig behinderten Bruder aus Mazedonien einfliegen. Die Tat habe sie «kaltblütig und auf bestialische Art und Weise» ausgeführt.
Leicht strafmindernd berücksichtigte das Gericht, dass die Mazedonierin im Tatzeitraum eine «depressive Episode» hatte.
Das Gericht verurteilt die Frau zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Jahren sowie einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 10 Franken. Es ordnete begleitend eine ambulante Behandlung ihrer psychischen Probleme an. Die Freiheitsstrafe wird vollzogen. Lediglich die Geldstrafe wurde bedingt ausgesprochen, bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Die Frau muss zudem das Land verlassen. Das Gericht verneinte unter den vorliegenden Umständen einen Härtefall, obwohl ihre Kinder in der Schweiz leben.
Der Tatbeitrag des Bruders, «der in seinen geistigen Fähigkeiten eingeschränkt und leicht manipulierbar ist", bestand darin, seiner Schwester bei der Tat zu helfen. Das Gericht verurteilte ihn wegen Gehilfenschaft zu versuchter vorsätzlicher Tötung, Diebstahl und Hausfriedensbruch. Ihm wurde eine mittlere Schuldunfähigkeit attestiert.
Das Gericht verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren und einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 10 Franken. Er wird für zehn Jahre des Landes verwiesen.
Dem Opfer müssen die beiden Schadenersatz in der Höhe von rund 23'000 Franken und eine Genugtuung von 60'000 Franken zahlen. Der Mutter und dem Vater des Opfers sprach das Gericht eine Genugtuung in der Höhe von je 12'000 Franken sowie Schadenersatz zu.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.