Einwohner aus Ex-Jugoslawien werden in der Schweiz numerisch am häufigsten verurteilt. Anteilmässig liegen sie nur im Mittelfeld. Gemessen an 1000 Einwohnern werden Südwestafrikaner, Westafrikaner und Nordafrikaner – in dieser Reihenfolge – am häufigsten schuldig gesprochen.
Von den Ausländern mit B- und C-Ausweis haben Südwestafrikaner bei Vergehen und Verbrechen gegen das Strafgesetzbuch eine sogenannte Belastungsrate von 31 Promille, Westafrikaner kommen auf 21,2, Nordafrikaner auf 18,3. Dahinter folgen in kurzem Abstand die Karibikstaaten Jamaika, Haiti und die Dominikanische Republik.
Vor zwei Jahren, als das Bundesamt für Statistik (BFS) die Strafurteilsstatistik erstmals nach Nationalitäten auffächerte, lagen Türken noch weit vorn. Jetzt sind sie mit einer Belastungsrate von 9 Promille fast so gering bescholten wie Ex-Jugoslawen mit 7,9 Promille.
Schweizer sind krimineller als Inder
Schweizer sind mit einer Rate von 2,5 übrigens lange nicht die «bravsten» im Lande: Von den Kanadiern, Schweden, Iren und Indern beispielsweise werden pro 1000 Einwohner nur einer bis anderthalb straffällig.
Westafrikaner haben auch bei Strafen aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes die Nase vorn: 900 von ihnen wurden 2018 deswegen verurteilt, wie die am Dienstag veröffentlichte neue Statistik des BFS zeigt. Gleich dahinter folgten die Albaner mit knapp 500 Verurteilungen. Bei beiden Nationalitäten gingen die weitaus meisten Urteile auf das Kerbholz der 18- bis 29-Jährigen.
Frauen mit B- und C-Ausweis tendieren in der Statistik bei der Belastungsrate gegen Null. Ausnahmen sind Migrantinnen aus Südwestafrika, der Dominikanischen Republik, Venezuela, Westafrika und Kambodscha, von denen 10 bis 23 pro 1000 Einwohnern wegen Vergehen und Verbrechen gegen das Strafgesetzbuch verknurrt werden.
Franzosen im Verkehr am schlimmsten
Bei den Ausländern ohne B- und C-Ausweis, also den nicht dauerhaft in der Schweiz Lebenden, sieht die Statistik leicht anders aus: Von ihnen werden rein numerisch Nordafrikaner am häufigsten verurteilt, gefolgt von Rumänen und Franzosen.
Noch einmal anders das Bild bei Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz: Hier ziehen unsere geografischen Nachbarn davon: Franzosen vor Italienern und Deutschen.
Deshalb werden teils Regionen aufgeführt
Das Bundesamt für Statistik führt in seiner Statistik die meisten Herkunftsländer einzeln aus. Einige Länder werden jedoch in Regionen wie zum Beispiel Südwestafrika, Westafrika oder ehemaliges Jugoslawien zusammengefasst.
Die Gruppierung erfolgt aus statistischen Gründen zur Sicherung der Datenqualität, wie es beim Bundesamt für Statistik auf Anfrage von BLICK heisst. Das Problem sind Personen, die mehr als einmal ins Strafregister eingetragenen werden und dabei nicht immer dieselbe Nationalität aufweisen. Nicht bei allen diesen Personen könnten die wechselnden Nationalitäten durch Einbürgerungen erklärt werden. Durch die Gruppierung könne dieser Unsicherheitsfaktor gesenkt werden. (SDA/ noo)