Die Statuten des Gerichts sähen keine Berufung gegen das Berufungsurteil oder einen Teil davon vor, erklärte der Vorsitzende Richter des sogenannten Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (IRMCT), Carmel Agius, am Mittwoch in Den Haag.
Das Uno-Gericht ist der Rechtsnachfolger des 2017 aufgelösten Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY). Dieser hatte Karadzic im März 2016 zu 40 Jahren Haft verurteilt. Im Berufungsverfahren erhöhten die Richter des IRMCT dann in letzter Instanz die Strafe auf lebenslänglich. Dennoch war der 73-Jährige vergangene Woche in Berufung gegangen.
Karadzic war während des Bosnienkriegs 1992 bis 1995 Präsident der serbischen Teilrepublik von Bosnien und Herzegowina. In diese Zeit fiel auch das Massaker an tausenden muslimischen Jungen und Männern in Srebrenica. Fast 13 Jahre lang war Karadzic auf der Flucht, schliesslich wurde er 2008 in Belgrad festgenommen, wo er sich unter falschem Namen als Heiler niedergelassen hatte.
(SDA)