Drei IT-Unternehmer wurden der Bestechung für schuldig gesprochen, wie den Strafbefehlen zu entnehmen ist, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegen. Zuvor hatte am Dienstag das Schweizer Radio SRF darüber berichtet.
Die drei Verurteilten erhielten bedingte Geldstrafen zwischen 100 und 180 Tagessätzen zu je 40 bis 190 Franken. Zudem müssen sie Bussen von 1000 bis 1500 Franken zahlen.
Ein Treuhänder wurde wegen Urkundenfälschung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und Geldwäscherei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 18'000 Franken tragen.
Bei der Korruptionsaffäre geht es um den Informatikdienst der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung (ALV). Gemäss Strafbefehl hatte deren Ressortleiter einer der IT-Firmen während rund zehn Jahren Verträge in der Höhe von über 24 Millionen Franken zugespielt. Das Unternehmen sei dadurch «in wirtschaftlicher Hinsicht zunehmend abhängig von den Aufträgen des Seco» geworden.
Für die «pflichtwidrige freihändige Vergabe von Aufträgen» erhielt der Beamte Zuwendungen in der Höhe von rund 100'000 Franken. Dazu gehörten unter anderem VIP-Tickets, diverse Haushaltsgeräte wie eine rund 10'000 Franken teure Übersetzungsanlage oder Lose und Reisegutscheine für das Lotto eines Musikvereins, dem der Seco-Mann angehörte.
Auch von einem anderen IT-Unternehmer liess sich der Seco-Mitarbeiter während rund zehn Jahren mit der Bezahlung von Essen, Gutscheinen und Sponsoringbeiträgen im Wert von gegen 30'000 Franken bestechen. Dafür schanzte er diesem Aufträge in der Höhe von 388'000 Franken zu.
Ein drittes Unternehmen bezahlte ihm während sieben Jahren unter anderem Treberwurst- und andere Essen mit Ehegattinen im Wert von insgesamt rund 14'000 Franken. Die IT-Firma erhielt im Gegenzug Aufträge in der Höhe von 1,4 Millionen Franken.
Der Treuhänder schliesslich ermöglichte die Bestechungen, indem er Dokumente und Unterlagen fälschte, fiktive Rechnungen für Leistungen ausstellte, die gar nie erbracht worden waren und Beträge so verschob, dass deren Herkunft in der Buchhaltung verschleiert wurde.
Ans Licht gekommen waren die Unregelmässigkeiten 2014 durch einen Artikel in den Zeitungen « Tages-Anzeiger» und «Bund". In der Folge wurden mehrere Strafuntersuchungen sowie eine Administrativuntersuchung gegen insgesamt zehn beschuldigte Personen eröffnet.
Nach Angaben der BA sind nun die ersten vier Personen rechtskräftig verurteilt. Ausserdem seien zwei Verfahren ebenfalls rechtskräftig eingestellt worden. Die Strafverfahren gegen vier Personen laufen noch. Dazu gehört auch der Seco-Ressortleiter.
(SDA)