Ständeratskommission
Ja zum Ausbau des Nationalstrassennetzes

Die ständerätliche Verkehrskommission (KVF-S) hat dem Ausbau des Nationalstrassennetzes und der Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der vierten Generation zugestimmt.
Publiziert: 30.06.2023 um 20:10 Uhr
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Aktualisiert: 30.06.2023 um 21:38 Uhr
Die ständerätliche Verkehrskommission (KVF-S) hat dem Ausbau des Nationalstrassennetzes und der Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der vierten Generation zugestimmt. (Symbolbild)
Foto: ALESSANDRO DELLA BELLA

Die KVF-S trat mit 9 zu 0 Stimmen bei drei Enthaltungen auf die Nationalstrassen-Vorlage ein, wie die Kommission am Freitagabend mitteilte. Im Rahmen der Detailberatung war sich die Kommission darin einig, dem Zahlungsrahmen für die Betriebs- und Unterhaltsarbeiten von 8,787 Milliarden Franken zuzustimmen.

Weiter trat die Kommission einstimmig auf den Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr ein, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Mit dieser Vorlage beantragt der Bundesrat Beiträge von insgesamt 1,581 Milliarden Franken, um damit Infrastrukturprojekte im Bereich des öffentlichen Verkehrs, des motorisierten Individualverkehrs sowie für den Velo- und Fussverkehr zu unterstützen.

Diskussionen über Ausbauschritt 2023

Anlass zur Diskussion boten die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kapazitätserweiterungen im Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023. Die Kommissionsmehrheit unterstützte indes den Beschluss des Nationalrates. Sie unterstrich die Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur für die Wirtschaft und vertrat die Meinung, dass dadurch das Stauaufkommen reduziert werden kann. Zudem werde durch die Ergänzung in der Westschweiz eine regional ausgewogene Vorlage sichergestellt.

Diskutiert wurde auch über die vom Nationalrat beschlossene, zusätzliche Kapazitätserweiterung beim Abschnitt Le Vengeron-Coppet-Nyon und die damit verbundene Krediterhöhung um 0,911 auf 5,265 Milliarden Franken. Unter Vorbehalt eines entsprechenden Bundesratsbeschlusses stimmte die KVF-S dieser Kapazitätserweiterung mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zu. In der Gesamtabstimmung nahm die KVF-S alle vier Bundesbeschlüsse an.

VCS kritisiert Vorschlag der Kommission

Gegen den Vorschlag der vorberatenden Kommission ans Plenum stellte sich indes der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS). In einer Mitteilung vom Freitagabend bewertete der VCS den geplanten Autobahnausbau als «verfehlt». Das Strassenbauprogramm sei «überdimensioniert, teuer und überholt». Der Beschluss der Kommission sei angesichts des Volksentscheids über das Klimaschutzgesetz - das am 18. Juni klar angenommen wurde - unverständlich.

Die vorberatende Kommission lehnt die vom Nationalrat zusätzlich beschlossene Aufnahme des Tessiner Strassentunnels Moscia-Acapulco in das Programm einstimmig ab. Sie sprach sich dagegen aus, das Projekt ausserhalb des ordentlichen Verfahrens über den parlamentarischen Weg ins Agglomerationsprogramm aufzunehmen. Weiter beschloss die Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten, am Abzug von fünf Prozent auf dem Beitragssatz des Bundes festzuhalten.

Weiter begrüsste die KVF-S laut der Mitteilung die Schaffung eines eindeutigen Rechtsrahmens für die europäische Binnenschifffahrt sowie eine Verstärkung des Umweltschutzes der Binnengewässer. Im Rahmen des Geschäftes, auf das die Kommission laut Mitteilung einstimmig eintrat, beantragt der Bundesrat die Genehmigung betreffend zwei internationale Übereinkommen in diesem Bereich.

Strassburger Abkommen zu Binnenschifffahrt angenommen

Das erste ist das Strassburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt. Die Kommission sprach sich in der Gesamtabstimmung einstimmig für die Vorlage aus. Damit solle das Übereinkommen genehmigt und der Bundesrat ermächtigt werden, den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen zu erklären, hiess es weiter.

Beim zweiten Übereinkommen handelte es sich um das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI). Dieses soll dahingehend geändert werden, dass neben dem Verbot der Einleitung von festen und flüssigen Abfällen ins Wasser neu ebenfalls die Einleitung flüchtiger Schadstoffe verboten werden sollen. Die Kommission sprach sich in der Gesamtabstimmung ebenfalls einstimmig für diese Änderung und damit für die Vorlage aus, mit der das geänderte Übereinkommen genehmigt und der Bundesrat ermächtigt werden soll, die Änderungen des Übereinkommens zu ratifizieren. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Herbstsession vom Ständerat behandelt. (SDA)

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