Klima
Rekurs nach Freispruch für Waadtländer Klimaaktivisten

Nach dem Freispruch eines Waadtländer Gerichts für zwölf Klimaaktivisten geht der juristische Streit weiter. Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag beschlossen, den Fall an das Berufungsgericht zu überweisen.
Publiziert: 14.01.2020 um 15:45 Uhr
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Aktualisiert: 14.01.2020 um 15:55 Uhr
Nach dem Freispruch vor dem Bezirksgericht in Renens VD lagen sich Klimaaktivisten und Sympathisanten in den Armen. Der juristische Streit geht weiter.
Foto: VALENTIN FLAURAUD

Generalstaatsanwalt Eric Cottier übernimmt den Fall. Seiner Auffassung nach gibt das Urteil «eine überraschende Antwort auf eine rechtliche Grundsatzfrage".

Am Montag hatte das Bezirksgericht in Renens VD zwölf Aktivisten freigesprochen, die in einer Filiale der Grossbank Credit Suisse in Lausanne eine Aktion durchgeführt hatten.

Der Gerichtspräsident und Einzelrichter Philippe Colelough kam zum Schluss, dass die zwölf Mitglieder der Bewegung Lausanne Action Climat (LAC) aus Gründen eines «rechtfertigenden Notstandes» gehandelt hätten. Er befand, dass das Vorgehen der Aktivisten angesichts der Klimakatastrophe «notwendig und angemessen» gewesen sei.

Der Prozess war der erste in dieser Grössenordnung in der Schweiz seit Beginn der Mobilisierung für das Klima.

(SDA)

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