Das Gericht verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte zu 12 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe. Nach Verbüssung der Freiheitsstrafe soll der Deutsche für 11 Jahre des Landes verwiesen werden.
Der Mutter des getöteten Knaben muss der Verurteilte eine Genugtuung von 75'000 Franken zahlen. Hat der Deutsche seine Freiheitsstrafe abgesessen, wird er für 11 Jahre des Landes verwiesen.
Der 28-Jährige hatte während des Prozesses versucht, die Schuld auf seine Freundin, die Mutter des Kindes, zu schieben. Das Gericht kam jedoch zum Schluss, dass die Mutter zwar überfordert gewesen sei, es gebe jedoch keine Hinweise darauf, dass sie für die Tat verantwortlich gewesen sei.
«Das Kind hatte regelrecht Angst vor Ihnen»
Anders sieht es beim 28-jährigen Sozialhilfebezüger aus, der Alkohol- und Drogenprobleme hat. Sie haben eine aggressive Seite und können rasch aufbrausen. «Das Kind hatte regelrecht Angst vor Ihnen», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Mit seinem Urteil folgt das Gericht aber nur zum Teil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Verurteilung wegen Mordes und eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert.
Das Kind starb im Frühling 2021 nach einem Schädel-Hirn-Trauma, ausgelöst durch Schütteln oder Herumschwingen. Auch ein Brustwirbelkörper war Tage vor der Tat gebrochen, so dass das Kind nicht mehr laufen, sondern nur noch krabbeln konnte. (SDA)