«Die Beklagten haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ihre Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen, anschliessend haben sie vier Wochen beziehungsweise einen Monat Zeit zur Klageerwiderung», sagte Andrea Titz, Sprecherin des Landgerichts Traunstein in Bayern.
Die Zivilklage des Mannes, eine sogenannte Feststellungsklage, war im Sommer eingereicht worden. Sie richtet sich nicht nur gegen Benedikt, den früheren Kardinal Joseph Ratzinger, sondern auch gegen dessen Nachfolger im Amt des Erzbischofs von München und Freising, Kardinal Friedrich Wetter. Auch dem Erzbistum wurde die Klage Anfang der Woche zugestellt, wie Sprecher Christoph Kappes bestätigte. Er sagte, «dass wir uns zu einem laufenden Gerichtsverfahren nicht äussern».
Bei einer sogenannte Feststellungsklage geht es zwar nicht um eine strafrechtliche Verfolgung, möglicherweise könnte aber die Schuld der Kirche an Missbrauchsfällen festgestellt werden.
Dass das Gericht nun ein schriftliches Vorverfahren eingeleitet hat, bedeute «keinerlei inhaltliche Bewertung der Erfolgsaussichten der Klage durch das Gericht», betonte Justizsprecherin Titz. «Ob also der geltend gemachte Feststellungsanspruch trotz Verjährung etwaiger Schadenersatz- beziehungsweise Schmerzensgeldforderungen besteht, ist erst Gegenstand des weiteren Verfahrens.»
(SDA)