Bei den meisten Kollisionsunfällen werde der Anhänger nur zur Seite geschoben und kippe nicht um, teilte die BFU am Dienstag mit. Und das Kind falle bei einem Unfall nicht aus der hohen Sitzposition auf die Strasse.
Ungeachtet der Transportart sollten das Kind und die Fahrerin oder der Fahrer einen Helm tragen, um schweren Kopfverletzungen vorzubeugen. Wichtig sei zudem ein stabiles Zugfahrrad mit guten Bremsen und wenn möglich ein zweibeiniger Veloständer.
Ausschlaggebend für die Sicherheit der Kinder sind vor allem die Qualität des Gurtsystems, die Sitzposition und die vorhandene Kopffreiheit. Wichtig ist zudem wie robust ein Anhänger gebaut ist, und dass er über einen stabilen Überrollbügel verfügt, wie die BFU betont. Der Anhänger sollte mit Angaben zum Hersteller und mit einem Verweis auf die Norm EN 15918 versehen sein.
Wer sich für einen Velo-Kindersitz entscheidet, sollte laut BFU darauf achten, dass der Sitz über eine verstellbare Hosenträgergurte und verstellbare Fussstützen mit Befestigungsriemen verfügt. Gute Produkte erfüllen demnach die Norm EN 14344 und verfügen über eine Rückenlehne, die mindestens 40 Zentimeter hoch ist. Zudem empfiehlt die BFU, Kindersitze zu verwenden, die hinten auf dem Velo befestigt werden.
Bei Cargobikes, die in der Schweiz etwas weniger benützt werden, rät die BFU, ein Modell zu wählen, das für jedes Kind über einen Sitz mit zertifiziertem Sicherheitsgurt verfügt. Die Transportwanne sollte stabil und robust sein und so gesichert, dass Kinderhände und -füsse weder die Fahrbahn noch Räder oder Speichen berühren können. Die BFU empfiehlt wegen der möglichen Kippgefahr ausserdem, eher ein Modell mit drei statt mit zwei Rädern zu wählen.
(SDA)