Kampfjets
Bundesrat: Kein fehlender Handlungsspielraum bei Kampfjet-Wahl

Aussenpolitische Aspekte bei der Kampfjet-Beschaffung können laut Bundesrat nur bei gleichwertigen Angeboten eine Rolle spielen. Er weist in seiner Antwort an die Aufsichtsbehörde deren diesbezügliche Einwände zurück.
Publiziert: 28.12.2022 um 19:02 Uhr
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Aktualisiert: 28.12.2022 um 20:12 Uhr
Foto: URS FLUEELER

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) hatte im September insbesondere kritisiert, dass das Verteidigungsdepartement VBS und der Bundesrat die Rahmenbedingungen zu Beginn des Verfahrens bei der Evaluation des neuen Kampfjets ohne vertiefte Prüfung so definierten, dass die Landesregierung am Ende keinen Handlungsspielraum hatte, um bei ihrem Entscheid auch aussenpolitische Aspekte einzubeziehen.

In seiner im Bundesblatt vom Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme schreibt der Bundesrat dazu, er habe seinen Handlungsspielraum ausgelotet und klar festgelegt. Ein rein politischer Entscheid würde jedoch Sinn und Zweck des Evaluationsverfahrens in Frage stellen und die Glaubwürdigkeit und Reputation der Behörde beschädigen.

(SDA)

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