Foto: URS FLUEELER
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) hatte im September insbesondere kritisiert, dass das Verteidigungsdepartement VBS und der Bundesrat die Rahmenbedingungen zu Beginn des Verfahrens bei der Evaluation des neuen Kampfjets ohne vertiefte Prüfung so definierten, dass die Landesregierung am Ende keinen Handlungsspielraum hatte, um bei ihrem Entscheid auch aussenpolitische Aspekte einzubeziehen.
In seiner im Bundesblatt vom Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme schreibt der Bundesrat dazu, er habe seinen Handlungsspielraum ausgelotet und klar festgelegt. Ein rein politischer Entscheid würde jedoch Sinn und Zweck des Evaluationsverfahrens in Frage stellen und die Glaubwürdigkeit und Reputation der Behörde beschädigen.
(SDA)