Erich S.* (63) aus Eptingen BL scheut den Kampf mit dem Amtsschimmel nicht. Der Bauer wehrte sich vehement gegen den Entscheid der Schulbehörden, dass seine Tochter (14) in die Sek Sissach soll, statt in der alten Schule im nahen Oberdorf zu bleiben.
Stur hielten der Baselbieter und seine Frau Regina (58) die Tochter vom Unterricht fern – vom August 2017 bis zum Mai 2018. Schliesslich intervenierte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) und machte den Besuch in Sandras Wunschschule in Oberdorf möglich.
Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt
Ohne die Kesb wäre das Mädchen wohl bis heute nicht zurück in der Schule. Die eigenmächtige Unterrichtssperre von neun Monaten hat für die Eltern trotzdem ein Nachspiel: Das Strafgericht des Kantons Baselland erklärte gestern Vater und Mutter der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig.
Es sei gar nicht anders gegangen, als die Tochter zu Hause zu behalten, sagte der Landwirt gestern vor Gericht. Seine Verteidigung: «Es waren zwei rote Ampeln. Der Schulweg nach Sissach ist laut Kantonsgericht nicht zumutbar. Und nach Oberdorf durften wir Sandra damals auch nicht schicken. Was sollten wir also tun?» Der Richter fragte darauf: «Haben Sie sich mal überlegt, einfach über Ihren eigenen Schatten zu springen? Und die Tochter nach Sissach zu bringen?»
Richter sieht «querulatorische» Züge beim Bauern
Die vermeintlichen Argumente der Eltern nützten nichts. Das Strafgericht bestätigte den Strafbefehl des Staatsanwalts und verurteilte sowohl den Vater als auch die Mutter zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 60 Franken. Der Richter begründet das Urteil damit, dass man nun mal nicht nach Gutdünken den Schulort auswählen könne. «Sie haben einen Behördenkonflikt auf dem Rücken Ihres Kindes ausgetragen», sagt er. «Dadurch haben Sie die geistige Entwicklung Ihres Kindes gefährdet.» Er attestierte Erich S. eine rechthaberische Haltung – und «querulatorische» Züge.
Dem Mädchen geht es gut
Immerhin: Sandra hat nach Angaben ihres Vaters die Zwangspause auf dem Hof gut überstanden. Erich S. dazu: «Das Kind ist glücklich. Sie ist zwar eine Klasse tiefer wieder eingestiegen, dafür ist sie dort die Klassenbeste und mit ihren Freunden aus der Primarschule in der gleichen Klasse.»
Trotzdem überlegt sich der streitlustige Bauer, das Urteil anzufechten: «Wir warten die schriftliche Begründung ab. Das Wichtigste ist aber, dass Sandra jetzt in Oberdorf in die Schule geht.»
* Name bekannt