Die zweite Strafkammer des Obergerichts hätte gar eine noch strengere Strafe ausgesprochen, wäre ihr dies nicht aufgrund des sogenannten Verschlechterungsverbots verwehrt gewesen, wie Oberrichter Samuel Schmid am Montag bei der Bekanntgabe des Urteils durchblicken liess.
Die zweite Instanz sah den 66-jährigen Berner als Mittäter und nicht als Opfer, wie er sich selber dargestellt hatte. Der Angeklagte habe eine grosse Portion Selbstvertrauen, gepaart mit Wortgewandtheit und Überzeugungskraft.
So sei es ihm über Jahre gelungen zahlreiche Personen mit falschen Versprechungen viel Geld abzuluchsen, betonte Schmid. Denn hinter den «mit Grandezza» vorgetragenen grossen Worten habe nichts gesteckt.
Der Angeklagte sei auch kein Opfer, sondern ein gerissener Täter mit erheblicher krimineller Energie. Seit Jahren jongliere der arbeitslose, hochverschuldete und einschlägig vorbestrafte Mann mit Geld herum und lebe auf Kosten anderer, die er immer wieder mit der selben Masche abzocke.
Das Obergericht verurteilte den 66-Jährigen wegen gewerbsmässigen Betrugs. Das Urteil des bernischen Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Bei dem dubiosen Kunsthandel ging es um angeblich echte Gemälde von Tizian und Rembrandt. Ein mit dem angeklagten Berner befreundeter Barbetreiber aus dem berühmt-berüchtigten Zürcher «Chreis Cheib» wollte durch glückliche Umstände zu den Meisterwerken gekommen sein.
Doch um den unmittelbar bevorstehenden Deal abzuschliessen, müsse er einen grösseren Geldbetrag vorleisten, den er gerade nicht locker habe, verklickerte der Barbetreiber potenziellen Geldgebern. Es lockten satte Gewinne aus dem Millionensegen.
Der Berner liess sich nicht lange bitten und investierte nach eigenen Angaben in den Deal. Mehr noch: Er begann fleissig, weitere Geldgeber ins Boot zu holen. Das so eingenommene Geld übergab er dem Zürcher - ohne Quittung. Im Gegenzug steckte ihm der Barbetreiber jahrelang fast täglich Geld zwischen 150 und 400 Franken für den Lebensunterhalt zu.
Zum Abschluss des dubiosen Kunstdeals kam es indessen nie. Das Geld floss auch nicht in den angeblichen Kunstdeal, sondern direkt oder über Umwege in die Taschen der beiden Strippenzieher. Und auch die beiden angeblich millionenschweren Meisterwerke entpuppten sich als Nepp.
Das erstinstanzliche Berner Wirtschaftsstrafgericht hatte den Barbetreiber als Hauptstrippenzieher zu einer Freiheitsstrafe von über sechs Jahren verurteilt. Der Berner erhielt als Mittäter vier Jahre aufgebrummt.
Während der Barbetreiber das Urteil letztlich akzeptierte, zog es der Berner ans Obergericht weiter. Er habe an den Deal geglaubt, sonst hätte er doch nicht so viele Leute, darunter auch Familienmitglieder, ins Boot geholt, beteuerte der Angeschuldigte. Er sei genauso ein Opfer des Zürcher Barbetreibers wie die anderen Investoren.
Keineswegs, befand das Obergericht. Der Berner habe auf Augenhöhe mit dem Barbetreiber agiert und sei nicht einfach ein Befehlsempfänger gewesen. Der Angeklagte habe ein Lügengebäude konstruiert, um seine Opfer zu täuschen und Glaubwürdigkeit vorzugaukeln.
(SDA)