Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Zusammenhang mit dem Falschgeld eine Nichtanhandnahme-Verfügung erlassen. Nach Vorabklärungen, bei denen geprüft wurde, ob in der Schweiz strafbare Handlungen begangen worden sind, hat die BA kein Verfahren gegen Stamm eingeleitet. Die BA bestätigte damit am Montag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht von Schweizer Radio SRF.
Das Falschgeld gehörte, wie Stamm im März öffentlich erklärte, einem Klienten. Weil Session gewesen sei, habe er den in Mailand übernommenen Koffer in Bern dabei gehabt. Das Geld habe er sofort von Spezialisten begutachten lassen.
Stamm bezeichnete die Falschgeld-Vorwürfe auf seiner Homepage als «völlig deplatziert". Es handle sich nur um ein Delikt, wenn jemand Falschgeld importiere, um dieses in der Schweiz in Umlauf zu bringen.
Ebenfalls keine juristischen Folgen hat eine Anzeige der Berner Kantonspolizei gegen Stamm bei der Staatsanwaltschaft wegen Drogenbesitz von Mitte April. Der 66-jährige Jurist hatte Anfang März in Bern auf der Strasse ein Gramm Kokain gekauft und dieses ins Bundeshaus mitgenommen. Der Berner Staatsanwalt Markus Scholl bestätigte auf Anfrage, dass das Verfahren gegen Stamm eingestellt worden ist.
Am nächsten Morgen meldete sich Stamm bei der Berner Kantonspolizei. Mit der Aktion habe er die Politik aufrütteln wollen. Er sei erschüttert, wie einfach man mitten in Bern zu Drogen komme, hatte Stamm damals zur Begründung gesagt.
Stamm ist seit 1991 Mitglied des Nationalrats, zuerst als Mitglied der FDP, nach einem Parteiwechsel dann in der SVP. Bei den eidgenössischen Wahlen vom Oktober tritt Stamm auf einer eigenen Liste an, nachdem er von seiner Partei nicht mehr aufgestellt worden war.
(SDA)