Der heute 52-jährige Schweizer mit italienischen Wurzeln und sein Sohn töteten 2013 den Heimleiter und dessen Partnerin mit mehr als hundert Messerstichen. 18 Monate nach der Tat wurden sie gefasst.
Ein Jugendgericht und ein Regional- respektive das bernische Obergericht verurteilten die beiden Täter in den Jahren 2016 und 2017 wegen Mords zu den höchstmöglichen Strafen: 48 Monate für den zur Tatzeit 16-jährigen Jugendlichen, lebenslänglich für den Vater. Diese Urteile sind rechtskräftig. Offen blieb aber, ob der Vater nach Verbüssung der Strafe verwahrt werden sollte.
Anordnung von Bundesgericht
Das Bundesgericht wies das bernische Obergericht Ende 2018 an, diese Frage wegen eines unvollständigen psychiatrischen Gutachtens und der willkürlichen Würdigung dieses Berichts nochmals zu prüfen. 2017 hatte das Berner Obergericht eine Verwahrung – anders als zuvor das Regionalgericht in Thun – noch abgelehnt.
Am Montag begann in Bern die Neubeurteilung des Falles. Dem Gericht lag ein Ergänzungsgutachten vor. Nach mehrtägiger Beratung gab am Freitagmorgen die Berner Oberrichterin Anastasia Falkner den Entscheid des Gerichts bekannt. Verwahrungen sind in der Schweiz relativ selten: Nach Angaben des Bundesamts für Statistik wurden im Jahr 2018 sieben dieser Massnahmen ausgesprochen, im Jahr zuvor deren sechs. (SDA)