Nach eingehender Analyse der schriftlichen Urteilsbegründung sei die BA zum Schluss gekommen, dass das Urteil «in strafprozessualer Hinsicht Fragen von grundsätzlicher Natur» aufwerfe, teilte die BA am Freitag mit. Sie bestätigte damit eine Meldung des Westschweizer Radios RTS.
In seinem erstinstanzlichen Urteil vom Juni letzten Jahres hatte das Bundesstrafgericht nämlich entschieden, dass die Tatbestandselemente gegen Blancho und Illi in der Anklage nicht aufgeführt beziehungsweise belegt waren. Die BA hatte ihnen vorgeworfen, die Publikation zweier Videos abgesegnet, beziehungsweise beworben zu haben und forderte dafür bedingte Freiheitsstrafen von 24 Monaten.
Cherni schuldig gesprochen
Der Macher der Videos, Naim Cherni, hingegen wurde vom Bundesstrafgericht der unerlaubten Propaganda für Al-Kaida und verwandter Organisationen schuldig gesprochen. Er erhielt dafür eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten.
Bei einem der Filme handelt es sich um ein Interview mit Abdallah Al-Muhaysini, gemäss BA ein Mann aus der Führungsriege der Al-Kaida. Der andere ist ein «Dokumentarfilm». Das Material stammt von einer Syrienreise im Herbst 2015. Nach Informationen der RTS will auch Cherni gegen die Verurteilung Rekurs einlegen. (SDA)