Urteil zu Terror-Propaganda
Bundesanwälte ziehen IZRS-Freisprüche weiter

Nach den Freisprüchen für die Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats (IZRS), Nicolas Blancho und Qaasim Illi, zieht die Bundesanwaltschaft (BA) das Urteil an das Bundesgericht weiter. Sie wirft den beiden unerlaubte Propaganda für Al Kaida vor.
Publiziert: 08.02.2019 um 15:08 Uhr
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Aktualisiert: 08.02.2019 um 15:47 Uhr
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Naim Cherni, Qaasim Illi und Nicolas Blancho vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Foto: Keystone

Nach eingehender Analyse der schriftlichen Urteilsbegründung sei die BA zum Schluss gekommen, dass das Urteil «in strafprozessualer Hinsicht Fragen von grundsätzlicher Natur» aufwerfe, teilte die BA am Freitag mit. Sie bestätigte damit eine Meldung des Westschweizer Radios RTS.

In seinem erstinstanzlichen Urteil vom Juni letzten Jahres hatte das Bundesstrafgericht nämlich entschieden, dass die Tatbestandselemente gegen Blancho und Illi in der Anklage nicht aufgeführt beziehungsweise belegt waren. Die BA hatte ihnen vorgeworfen, die Publikation zweier Videos abgesegnet, beziehungsweise beworben zu haben und forderte dafür bedingte Freiheitsstrafen von 24 Monaten.

Cherni schuldig gesprochen

Der Macher der Videos, Naim Cherni, hingegen wurde vom Bundesstrafgericht der unerlaubten Propaganda für Al-Kaida und verwandter Organisationen schuldig gesprochen. Er erhielt dafür eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten.

Bei einem der Filme handelt es sich um ein Interview mit Abdallah Al-Muhaysini, gemäss BA ein Mann aus der Führungsriege der Al-Kaida. Der andere ist ein «Dokumentarfilm». Das Material stammt von einer Syrienreise im Herbst 2015. Nach Informationen der RTS will auch Cherni gegen die Verurteilung Rekurs einlegen. (SDA)

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