Justiz
Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl wird verwahrt

Der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl, der 2010 vor der Zwangsräumung seines Hauses auf Polizisten schoss und einen von ihnen schwer verletzte, wird verwahrt. Das hat das Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Biel entschieden.
Publiziert: 06.03.2020 um 16:18 Uhr
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Im Bieler Amthaus fiel der Entscheid zur Verwahrung von Peter Hans Kneubühl. (Archivbild)
Foto: SANDRO CAMPARDO

Das Gericht entsprach mit diesem Urteil einem Antrag der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Kantons Bern. Sie hatten 2018 die vom Bieler Gericht gegen Kneubühl verhängte stationäre Massnahme aufgehoben, weil sich der renitente Rentner nicht therapieren liess.

Das Schweizerische Strafgesetzbuch gibt dieser Behörde das Recht, in diesem Fall bei einem Gericht die Verwahrung zu beantragen. Dies, wenn zu erwarten ist, dass der Täter weitere Taten in der Art der begangenen begeht. Die BVD des Kantons Bern sind der Ansicht, Kneubühl stelle für die Gesellschaft weiterhin eine Gefahr dar.

Zu dieser Auffassung kam auch das Bieler Regionalgericht, wie Präsident Markus Gross am Freitag in der Urteilsbegründung sagte. Das Gericht gehe von einer hohen Rückfallgefahr aus. Sämtliche Psychiater sagten, wenn Kneubühl in die Enge getrieben würde, bestehe das Risiko erneuter Aggressionen.

Laut Gross sieht das Gericht schlicht keine Möglichkeit, wie eine Entlassung Kneubühls in die Freiheit funktionieren könnte. Kneubühl sei in seinen Wahnvorstellungen gefangen, habe aber kein soziales Umfeld und keine Wohnung mehr. Er wäre deshalb auf die Hilfe des Staats angewiesen - eines Staats, in dem er einen Feind sieht.

Kneubühl habe sich auch nie nur defensiv verhalten und nicht verraten, wo er sein Gewehr versteckt habe. Den neuen Besitzern seines zwangsversteigerten Hauses habe er geschrieben, er werde nicht ruhen, bis der «illegale Hauskauf» rückgängig gemacht sei. Er werde werde ihnen den Hals umdrehen, stehe in diesem Brief auch.

Gross sagte aber auch, eine Verwahrung bedeute nicht, dass Kneubühl bis an sein Lebensende eingesperrt bleibe. Eine solche Massnahme werde regelmässig überprüft.

Nach dem Urteil bleibt Kneubühl im Regionalgefängnis Thun. Gegen das Urteil kann innert zehn Tagen Beschwerde eingereicht werden. Laut Kneubühls Pflichtverteidiger Sascha Schürch wird dieser Schritt «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» erfolgen.

An der Gerichtsverhandlung, welche am Donnerstag begonnen hatte, forderte auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Verwahrung. Kneubühl selber, der nicht erschien, liess via seinen Pflichtverteidiger ausrichten, er beantrage die Abweisung des Antrags und die Entlassung aus der Sicherheitshaft.

Peter Hans Kneubühl hielt die Stadt Biel im September 2010 tagelang in Atem. Seine Liegenschaft im Bieler Lindenquartier sollte öffentlich versteigert werden. Ursache für die Räumung des Hauses war ein langer Erbschaftsstreit mit seiner Schwester.

Am Tag der geplanten Hausbesichtigung, dem 8. September, verschanzte sich Kneubühl im Haus. Kontaktversuche durch Behörden und die Polizei scheiterten.

An den folgenden Tagen gab der Rentner mehrere Schüsse ab. Einer verletzte einen Polizisten schwer am Kopf. Danach gelang Kneubühl die Flucht. Mehrere Tage lang fahndete ein Grossaufgebot der Polizei erfolglos nach ihm. Erst am 17. September wurde er gefasst.

Das Bieler Regionalgericht verhängte 2013 gegen Kneubühl eine stationäre therapeutische Massnahme. Es befand, der Rentner weise einen Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn mit querulatorischer Komponente auf. Er sei nicht schuldfähig. Deshalb sei auf eine Freiheitsstrafe zu verzichten.

Das bernische Obergericht und das Bundesgericht bestätigten später im Wesentlichen dieses Urteil und insbesondere die verhängte Massnahme.

Schon 2013 sagten die Berner Oberrichter, Kneubühl müsse die Chance einer Therapie bekommen. Doch wenn er sie nicht packe, drohe die Verwahrung. Diese Massnahme wird in der Schweiz nicht oft verhängt: Nach Angaben des Bundesamts für Statistik kam es 2017 zu sechs und 2018 zu sieben Verwahrungen.

(SDA)

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