Die neue «hochsichere» Plattform soll es allen an einem Justizverfahren beteiligten Parteien ermöglichen, elektronisch mit den Gerichten, den Staatsanwaltschaften und den Justizvollzugsbehörden Daten auszutauschen, teilte das Bundesamt für Justiz (BJ) am Mittwoch mit. Mit dem neuen Gesetz würden die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen.
Durch den elektronischen Rechtsverkehr würde nicht nur die Kommunikation zwischen Parteien und Behörden erleichtert, sondern auch der Zugriff auf die Verfahrensakten. So könne die Durchführung von Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren beschleunigt werden.
Für professionelle Anwenderinnen wie zum Beispiel Anwälte, Gerichte oder Behörden soll der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden. Aber auch Private könnten die Plattform nutzen. Ihnen stehe es jedoch frei, mit Gerichten und Behörden auch in Zukunft per Post zu kommunizieren.
Das Projekt Justitia 4.0 war von den Gerichten und den kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden initiiert worden. Da die Plattform alle Justizbehörden in der Schweiz betreffe, schlägt der Bundesrat vor, dass sie von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werde.
Die Kosten in den ersten acht Jahren schätzt er auf rund 50 Millionen Franken. Die Behörden sollen für die Benutzung der Plattform einen Gebühr bezahlen, die sie dann auf die Anwenderinnen und Anwender überwälzen könnten.
Die jährlichen Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung könnten bereits mit einem tiefen zweistelligen Betrag pro Verfahren gedeckt werden, schreibt das BJ. Ausserdem könnten damit in Zukunft Post- und Kopierkosten eingespart werden.
Mit der vorgesehenen E-ID wäre ausserdem der «sichere und auch streng geregelte Zugang zur Plattform gewährleistet». Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) dauert bis am 26. Februar 2021.
(SDA)