Jetzt musste er vor Gericht
Drifter (25) baut in Dietikon ZH Unfall mit Mamis BMW

Anfang Jahr nahm eine Spritztour einer Freundesgruppe ein böses Ende. Nun musste sich der BMW-Lenker vor dem Bezirksgericht Dietikon verantworten.
Publiziert: 17.07.2023 um 15:20 Uhr
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Mit einem BMW M3 baute der Mann den Unfall. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Mit einem 460 PS-starken BMW M3 in den «Usgang»: Das schindet ordentlich Eindruck. Das war auch dem portugiesischen Lenker vor seiner Fahrt im Januar bewusst.

Doch der spassige Abend mit Freunden nahm für den 25-jährigen BMW-Fahrer in Dietikon ZH ein böses Ende, wie die «Limmattaler Zeitung» berichtet.

130 Meter in die Tiefe gestürzt

Kurz vor dem Unfall brauste der BMW in Richtung Zürich und hielt bei der Ampel auf der Schönenwerdkreuzung an. Als die Ampel auf Grün sprang, drückte er auf das Gaspedal und beschleunigte auf 70 Kilometer pro Stunde – obwohl auf der Strecke das Tempolimit 60 gilt. Dann passierte es: Der Wagen mit Sommerreifen driftete auf der nassen Strasse rund 67 Meter über den Asphalt.

Auf der neuen SBB-Brücke brach dann das Fahrzeugheck aus. Das Auto schleuderte zunächst über die ausgezogene Sicherheitslinie auf die Gegenfahrbahn, zurück auf die Fahrspur und wieder auf die Gegenfahrbahn.

Nach dem unkontrollierten Driften kam das Fahrzeug von der Strasse ab und rutschte eine Böschung hinunter. Zum Stillstand kam das Auto bei der Ruine der Wasserburg Schönenwerd. Das geleaste Auto seiner Mutter erlitt einen Totalschaden.

«Sie haben nicht nur sich, sondern auch ihre Kollegen gefährdet»

Vor Gericht zeigte sich der junge Mann geständig: «Wegen meines dummen Fehlers, müsst ihr hier sitzen. Das war nicht nötig», so der Angeklagte. Fürs Erste darf er nicht mehr Autofahren. Der Unfall kostete ihn nicht nur seinen Fahrausweis, sondern auch seine Arbeitsstelle.

Der Beschuldigte wurde vom Gericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt, wovon zwei Tage durch Haft bereits abgezogen sind. «Sie haben nicht nur sich, sondern auch ihre Kollegen gefährdet», sagte sie. Die Probezeit wurde auf drei Jahre angelegt, weil er schon früher ein Verkehrsdelikt begangen hat.

Nach Urteilsspruch gibt die Richterin dem jungen Mann weise Worte mit auf den Weg: Er solle dieses Erlebnis «als Schutzengel und letzte Chance mitnehmen». (lia)

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