Ein Gericht in Tokio sprach der 30-Jährigen Ito am Mittwoch in einem Zivilverfahren 3,3 Millionen Yen (27.500 Euro) Schadenersatz zu. «Wir haben gewonnen», sagte Ito vor dem Gerichtsgebäude. «Die Gegenklage wurde zurückgewiesen.» Unterstützer der 30-Jährigen feierten den Prozessausgang mit Jubelrufen und Applaus, auch wenn Ito elf Millionen Yen Entschädigung gefordert hatte. Laut Gerichtsunterlagen leidet sie wegen der Tat bis heute an Panikattacken.
Ito kämpfte bei ihrer Stellungnahme mit den Tränen. «Ehrlich gesagt weiss ich immer noch nicht, was ich fühle», sagte sie vor Journalisten. Ihr Sieg in dem Verfahren mache den sexuellen Missbrauch schliesslich nicht ungeschehen. «Das ist nicht das Ende», sagte die 30-Jährige. Sie hoffe, dass ihr Fall den Umgang mit sexueller Gewalt in Japan verändert.
In Japan erstatten Vergewaltigungsopfer fast nie Anzeige. Laut einer Untersuchung der Regierung wenden sich nur vier Prozent der betroffenen Frauen an die Polizei.
Ito war 2017 - kurz vor dem Aufkommen der #MeToo-Bewegung - mit ihren Vorwürfen gegen Yamaguchi an die Öffentlichkeit gegangen. Sie wirft ihm vor, sie 2015 vergewaltigt zu haben, nachdem er sie für Gespräche über ein Jobangebot zum Essen eingeladen hatte. Yamaguchi habe sie dafür unter Drogen gesetzt. Die Polizei habe es nach der Tat versäumt, bei ihr einen Bluttest vorzunehmen.
Yamaguchi weist Itos Vorwürfe zurück und hatte sie seinerseits wegen Verleumdung auf 130 Millionen Yen Schadenersatz verklagt. Nach der Gerichtsentscheidung vom Mittwoch kündigte er Berufung an. «Ich habe nichts getan, was gegen das Gesetz verstösst», beteuerte er.
Laut Ito wurde ein Strafverfahren gegen Yamaguchiu kurz vor der geplanten Festnahme des Journalisten gestoppt. Ito führt dies darauf zurück, dass der Biograf von Regierungschef Abe Kontakte in höchste Kreise habe.
Mit ihren öffentlichen Anschuldigungen gegen den früheren TV-Reporter und ihrem Buch darüber wurde Ito zur Ikone der #MeToo-Bewegung in Japan, die in dem konservativen Land allerdings schwer Fuss fasst. Immerhin wurde 2017 das japanische Sexualstrafrecht von 1907 reformiert.
Die Mindeststrafe für Vergewaltigung wurde von drei auf fünf Jahre erhöht, ausserdem werden seit der Reform auch männliche Opfer sexueller Gewalt berücksichtigt. Die Strafverfolgung von Sexualstraftätern wurde angesichts der geringen Zahl von Verurteilungen vereinfacht.
(SDA)