Nach AKW-Katastrophe
Gericht spricht drei Fukushima-Manager frei

In Japan wurden drei Manager freigesprochen, die nach der Fukushima-Katastrophe angeklagt waren. Ihnen könne keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, urteilte ein Gericht.
Publiziert: 19.09.2019 um 06:33 Uhr
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Aktualisiert: 19.09.2019 um 07:37 Uhr

Achteinhalb Jahre nach der Atomkatastrophe in Fukushima sind drei frühere Topmanager des verantwortlichen Kraftwerkbetreibers Tepco in einem Strafprozess freigesprochen worden. Das Bezirksgericht in Tokio befand die früheren Manager am Donnerstag für nicht schuldig.

Den 79, 73 und 69 Jahre alten Männern war von betroffenen Bürgern vorgeworfen worden, vorhandene Informationen über einen möglichen starken Tsunami ignoriert und notwendige Sicherheitsmassnahmen unterlassen zu haben. Dies habe zum Tod von 44 Menschen bei der notwenigen Evakuierung geführt, darunter Patienten eines Krankenhauses. Die Staatsanwälte hatten Haftstrafen gefordert.

Super-GAU am 11. März 2011

Im Kraftwerk Fukushima Daiichi im Nordosten des Inselreiches war es am 11. März 2011 in Folge eines gewaltigen Tsunamis zum Super-Gau gekommen. Die drei Ex-Manager waren 2016 wegen beruflicher Fahrlässigkeit mit Todesfolge angeklagt worden.

Die Angeklagten hatten jedoch auf unschuldig plädiert. Der Tsunami sei unvorhersehbar gewesen. Zudem wäre es ohnehin zu einer Katastrophe gekommen, selbst wenn Schutzmassnahmen ergriffen worden wären. Der Atombetreiber Tepco war jedoch bereits im Jahr 2008 darüber informiert gewesen, dass ein Tsunami von rund 16 Metern Höhe das Atomkraftwerk heimsuchen könne.

Doch sei es der Konzernführung wichtiger gewesen, ein Herunterfahren des Meilers zu vermeiden, statt das Problem anzugehen, hatten die vom Gericht als Staatsanwälte ernannten Juristen der Klägerseite zitiert. Als Folge der Kernschmelzen in drei Fukushima-Reaktoren mussten rund 160 000 Anwohner fliehen. Tausende können noch immer nicht zurück. Es war die schlimmste Atomkatastrophe seit Tschernobyl 1986 gewesen. (SDA)

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