Integrationsverträge gibt es auch in anderen europäischen Ländern
Frankreich, Italien und die Niederlande verlangen die Unterschrift

In Frankreich, Italien und den Niederlanden müssen Einwanderer bereits einen Integrationsvertrag unterzeichnen. Die Vereinbarung unterscheidet sich aber von Staat zu Staat.
Publiziert: 21.04.2017 um 09:26 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:51 Uhr
Flüchtlinge lernen Italienisch.
Foto: ANDREAS SOLARO
Benedikt Theiler

Mehrere EU-Staaten schliessen mit Zuwanderern bereits Verträge zur Integration ab. Vorreiter waren die Niederlande. Seit 2006 muss jeder, der längerfristig dort leben will und nicht aus einem EU-Staat, den USA oder Australien stammt, den Inburgeringscontract unterzeichnen.

Er garantiert den Migranten einen befristeten Aufenthalt und die Möglichkeit zur Arbeitssuche. Im Gegenzug verpflichten sie sich, ein Integrationsexamen abzulegen. Dieser Test wird vom Staat durchgeführt. Die darauf vorbereitenden Integrationskurse müssen die Einwanderer aber selbst bezahlen.

Erfüllen sie die Vertragsbedingungen nicht, kann sich dies auf ihre Aufenthaltsbewilligung auswirken und die Kürzung der Sozialhilfe bedeuten.

Verpflichtende Kurse auch in Frankreich

Seit 2007 ist auch in Frankreich die Unterzeichnung des Contrat d’accueil et d’intégration (CAI) für Migranten verpflichtend. Im Gegenzug erhalten sie vom Staat praktische Hilfen, um im Land schnell Fuss zu fassen. Dazu müssen die Zuwanderer Sprachkurse sowie Lehrgänge zum französischen Alltag und zu Staatsbürgerkunde belegen. Diese sind, wie auch eine allfällige soziale Begleitung, kostenlos.

Den CAI müssen alle Einwanderer ab 18 Jahren unterzeichnen, auch ausländische Mitglieder französischer Familien. Ausgenommen sind EU-Bürger. Zuwanderer sind verpflichtet, die erforderlichen Kurse zu besuchen. Ausländer mit ungenügenden Französischkenntnissen müssen zudem einen Sprachtest ablegen.

Seit 2008 gibt es eine besondere Regelung für Eltern. Sie müssen sich verpflichten, eine eintägige Schulung zu den Themen Gleichberechtigung von Mann und Frau, Sorgerecht, Kinderrechte und zur Schulpflicht zu besuchen.

Auch in Frankreich wirkt sich ein Vertragsbruch auf den Aufenthaltsstatus aus. Im äussersten Fall wird die Aufenthaltsgenehmigung entzogen.

In Italien sammeln Migranten Punkte

In Italien müssen Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten, die älter sind als 16 Jahre, einen Integrationsvertrag unterzeichnen. Der Accordo di integrazione gilt seit 2012. Die Migranten stimmen zu, dass sie die fundamentalen Prinzipien des italienischen Bürgerlebens und der Politik erlernen. Dazu gehört auch, dass sie Italienisch genügend gut beherrschen, ihre Kinder zur Schule schicken und die fundamentalen Werte der italienischen Gesellschaft anerkennen.

Migranten sammeln durch den Besuch von Kursen Punkte. Erreichen sie die geforderte Anzahl innerhalb von zwei Jahren nicht, können sie einen Sprach- und Integrationstest ablegen. Fallen sie durch, kann ihre Aufenthaltsbewilligung annulliert werden.

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