In eigener Sache
BLICK gewinnt vor Presserat

Der BLICK hat nicht gegen die «Erklärung über die Pflichten und Rechte von Journalistinnen und Journalisten» verstossen, hat der Presserat entschieden.
Publiziert: 23.01.2020 um 14:00 Uhr
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Aktualisiert: 23.01.2020 um 16:15 Uhr
Ein Leser beschwerte sich beim Presserat über einen BLICK-Artikel über Islam-Kritiker Thilo Sarrazin. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
Foto: Keystone

Am 31.8.2018 erschien auf Blick.ch der Artikel «Stimmt, was er über den Islam behauptet?» – ein Faktencheck zum umstrittenen Buch von Thilo Sarrazin. Ein Leser reichte daraufhin Beschwerde beim Presserat ein mit der Begründung, die Autoren des Artikels hätten gegen mehrere Ziffern der «Erklärung über die Pflichte und Rechte von Journalistinnen und Journalisten» verstossen.

Insbesondere ging es um die Behauptung Sarrazins, Muslime würden in Europa zur Mehrheit. Im Artikel zitiert Blick.ch Professor Reinhard Schulze von der Universität Bern, der diese Aussage widerlegt mit der Begründung, dass die Geburtenrate in arabischen Ländern gleich hoch sei wie in Europa. Diese Aussage sei unwahr, behauptete der Leser.

Nun hat der Presserat die Beschwerde abgewiesen. Er entkräftet alle Vorwürfe und hält fest: Blick.ch hat mit dem Artikel die beanstandeten Ziffern der «Erklärung über die Pflichten und Rechte von Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.

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