Bisher waren Auffrischimpfungen ab sechs Monaten nach der Grundimmunisierung empfohlen. Aktuelle Daten weisen verstärkt darauf hin, dass der Schutz vor Infektion und Erkrankung bei der Omikron-Variante des Coronavirus deutlich geringer ist und rascher abnimmt als bei der Delta-Variante.
Daten zeigen zudem, dass eine Booster-Impfung den Schutz vor einer Infektion durch Omikron stark verbessern kann. BAG und EKIF empfehlen deshalb für alle eine Auffrischimpfung bereits ab vier Monaten nach vollständiger Impfung. Eine Verkürzung des zeitlichen Intervalls ist besonders bei älteren Personen wichtig, um sie vor schweren Erkrankungen und Hospitalisationen zu schützen.
Genügend Impfstoff – auch für Auffrischimpfungen
Schwer immundefizienten Personen wird im Hinblick auf die erwartete starke Ausbreitung der Omikron-Variante nach drei mRNA-Impfdosen zur Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung ebenso empfohlen. Personen, die eine Dosis des Covid-19-Impfstoffes von Janssen vor mindestens vier Monaten erhalten haben, wird auch eine Auffrischimpfung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs empfohlen.
Mit der Empfehlung von BAG und EKIF können verantwortliche Fachpersonen Auffrischungsimpfungen frühestens nach vier Monaten seit der Grundimmunisierung verabreichen. Die Arztperson muss im Rahmen der Sorgfaltspflicht den Patienten auf den Off-Label-Use hinweisen und dessen Zustimmung einholen.
Der Bund verfügt weiterhin über genügend Impfstoffdosen, um alle Personen zu impfen, die dies wünschen. (gin)