Ein schmuckes Mehrfamilienhaus-Quartier in einem Dorf nahe Baden AG. Die Sonne scheint, Kinder kommen vom Chindsgi oder der Schule nach Hause. Eltern empfangen sie mit offenen Armen. Doch die Freude ist getrübt.
Wegen Thomas G.* (50). Er wohnt seit zehn Jahren zurückgezogen in einer 1½-Zimmer-Wohnung – direkt vor einem Spielplatz. Im August 2015 wurde er wegen Verdachts auf sexuelle Übergriffe auf Kinder verhaftet (BLICK berichtete). Jetzt ist er freigekommen.
Die Aargauer Staatsanwaltschaft bestätigt entsprechende BLICK-Recherchen. Sprecherin Fiona Strebel sagt: «Der Beschuldigte wurde am 22. Dezember 2015 durch das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) aus der U-Haft entlassen.»
Die Staatsanwaltschaft hätte Thomas G. gerne weiter in Untersuchungshaft behalten. Der Hobby-Biker soll von 2013 bis 2015 mehrmals vor Kindern und Erwachsenen sein Glied entblösst, onaniert und teils bis zum Erguss seine Opfer angeschaut haben. Bei Schulen, Turnhallen, auf Zugangswegen.
Die Mütter sind besorgt: «Ein Skandal. So einer muss doch mindestens in einem Therapiezentrum eingesperrt werden!»
Erst letzten August wurde der alleinstehende Gipser im Kanton Zürich in flagranti erwischt. Als die Ermittler im Aargau nachfragten, kamen etliche Taten zutage. Fiona Strebel: «25 Kinder sind von sexuellen Übergriffen betroffen. Wobei der Beschuldigte im Verdacht steht, diese Übergriffe begangen zu haben.» Einem ersten Antrag auf Haftverlängerung wurde Ende Oktober 2015 entsprochen, die Haft bis zum 29. Januar 2016 verlängert. Doch G. stellte im Dezember 2015 ein Entlassungsgesuch.
Die Staatsanwaltschaft stellte beim Zwangsmassnahmengericht (ZMG) Antrag auf Gesuchs-Abweisung und machte Ausführungs- beziehungsweise Wiederholungsgefahr geltend. Zudem habe das Gutachten die Rückfallgefahr «grundsätzlich bejaht». Warum lässt man diesen Mann dennoch frei? Strebel: «Das ZMG verfügte seine Entlassung. Es kam zum Schluss, die Ausführungsgefahr sei nicht als hoch einzuschätzen.» Vielmehr schätzt es die Rückfallgefahr als «gering» ein.
G. hat Ersatzmassnahmen, also für gewisse Gebiete Rayonverbot, und muss in eine Therapie. Und es soll zur Anklage kommen. Wegen mehrfacher sexueller Handlung mit einem Kind (es reicht bewusstes Onanieren vor dem Opfer), sexueller Belästigung und Exhibitionismus. Thomas G. ist teils geständig. Für BLICK war er nirgends erreichbar.
* Name der Redaktion bekannt
Wie sollen Eltern reagieren, wenn die Kinder einem Exhibitionisten begegneten? Chantal Billaud von der Schweizerischen Kriminalprävention sagt: «Kinder müssen früh und dem Alter entsprechend über Gefahren aufgeklärt werden.» Konkret: «Falls Kinder Exhibitionisten begegnen, sollen sie das Weite suchen und sich den Eltern anvertrauen. Ältere Kinder können sich besondere Merkmale des Täters merken – ohne sich zu nähern», sagt die Expertin. Falls Kinder angesprochen werden, empfiehlt Billaud: «Schreien, wegrennen und sofort eine erwachsene Vertrauensperson informieren.» Die Eltern sollen umgehend die Notrufnummer 117 wählen und die Polizei mit so vielen Informationen wie möglich versorgen. Wichtig: mit den Kleinen unaufgeregt über das Thema sprechen. Denn: «Angst ist ein schlechter Ratgeber.»
Wie sollen Eltern reagieren, wenn die Kinder einem Exhibitionisten begegneten? Chantal Billaud von der Schweizerischen Kriminalprävention sagt: «Kinder müssen früh und dem Alter entsprechend über Gefahren aufgeklärt werden.» Konkret: «Falls Kinder Exhibitionisten begegnen, sollen sie das Weite suchen und sich den Eltern anvertrauen. Ältere Kinder können sich besondere Merkmale des Täters merken – ohne sich zu nähern», sagt die Expertin. Falls Kinder angesprochen werden, empfiehlt Billaud: «Schreien, wegrennen und sofort eine erwachsene Vertrauensperson informieren.» Die Eltern sollen umgehend die Notrufnummer 117 wählen und die Polizei mit so vielen Informationen wie möglich versorgen. Wichtig: mit den Kleinen unaufgeregt über das Thema sprechen. Denn: «Angst ist ein schlechter Ratgeber.»