«Gründliche Aufarbeitung notwendig»
Bundesrat ist für die Einsetzung einer PUK zur CS-Notfusion

Der Bundesrat unterstützt die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) im Zusammenhang mit der Notübernahme der CS durch die UBS. Das teilte er am Freitag mit. Eine gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse sei notwendig und sinnvoll.
Publiziert: 02.06.2023 um 13:35 Uhr
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Aktualisiert: 02.06.2023 um 14:31 Uhr
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Denkwürdiger Sonntag: Am 19. März kaufte die UBS die kriselnde CS auf Geheiss des Bundes.
Foto: KEYSTONE

Das vom Nationalratsbüro vorgelegte Mandat ist aus Sicht des Bundesrats so ausgestaltet, dass es diese gründliche Aufarbeitung ermöglicht. Er sichere dem Parlament daher «seine volle Unterstützung» zu, hiess es.

Die von den beiden Ratsbüros geforderte PUK soll die Geschehnisse rund um die CS-Krise umfassend untersuchen. Das Büro des Nationalrats will auf die Behördenvorgänge «der letzten Jahre» zurückschauen, wie die Parlamentsdienste zu Beginn dieser Woche mitteilten, nachdem das Nationalratsbüro die Eckwerte der PUK definiert hatte.

5 Millionen Franken, 14 PUK-Mitglieder

Mit 5 Millionen Franken soll die PUK ausgestattet werden. Sieben Mitglieder aus dem Ständerat plus sieben Nationalräte oder -rätinnen sollen die PUK bilden. Sie können weiteres Personal rekrutieren.

Unter die Lupe genommen werden sollen demnach die Geschäftsführung des Bundesrats, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS.

Noch ist die PUK nicht beschlossen, das Parlament muss ihr noch zustimmen. Würde es sie aber noch abwürgen, verstünde das die Bevölkerung kaum.

Erst vier PUKs in der Geschichte des Bundesstaats

Eine PUK ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Sie hat die gleichen Rechte wie die Geschäftsprüfungsdelegation und die Finanzdelegation. Entsprechend kann eine PUK insbesondere Personen als Zeugen befragen und die Protokolle und Unterlagen der Bundesratssitzungen einsehen. Zusätzlich kann sie einen Untersuchungsbeauftragten für die Beweiserhebung einsetzen.

In der Geschichte des Bundesstaats wurde erst vier Mal eine PUK eingesetzt: nach dem Mirage-Skandal 1961, nach der Kopp-Affäre 1989, nach dem Fichenskandal 1990 und zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundes (PKB) im Jahr 1995. (SDA/oco)

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