Die Volksinitiative, die noch erarbeiten werden muss, habe den Ausbau des gesetzlichen Kündigungsschutzes und eine Annäherung der Rechte von Schweizer Arbeitnehmenden an internationale Standards zum Ziel, teilte Unia Schweiz im Anschluss an den Entscheid mit. Die Gewerkschaft will sich in den nächsten Jahren für das Projekt einsetzen.
Der Kündigungsschutz müsse verbessert werden, damit Arbeitnehmende ihre Rechte am Arbeitsplatz wirklich geltend machen und sich gegen schlechte Arbeitsbedingungen wehren könnten, hiess es. Arbeitnehmende sollen sich bei Problemen wie Lohndumping, fehlender Sicherheit oder Lohnungleichheit an eine Gewerkschaft wenden können, ohne Angst haben zu müssen, ihre Stelle zu verlieren.
Besonderen Schutz brauchen nach Ansicht von Unia neben Personalvertreterinnen und -vertretern auch Arbeitnehmende, die leicht aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden könnten, beispielsweise Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub, ältere Arbeitnehmende oder Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus.
Für missbräuchliche Kündigungen fordert Unia härtere Strafen. Diese sollten entweder annulliert oder auf Wunsch der Betroffenen mit zwei Jahresgehältern entschädigt werden.
Mit über 180'000 Mitgliedern ist die Unia die grösste Gewerkschaft der Schweiz. Sie organisiert Arbeitnehmende aus Industrie, Gewerbe, Bau und privatem Dienstleistungsbereich. (SDA)