Gesundheitswesen
Systemwechsel bei Finanzierung bremst Regelung zur Ärztezulassung

Der so genannte Ärztestopp ist seit 2001 nur provisorisch geregelt. Eine definitive Lösung hat es schwer im Parlament. Die Räte sind sich zwar einig, dass der Zustrom von Ärzten aus dem Ausland gebremst werden muss. Von einer Einigung sind sie aber weit entfernt.
Publiziert: 11.09.2019 um 10:15 Uhr

Der Nationalrat hat am Mittwoch zum zweiten Mal über die Vorlage beraten und dabei nur wenige Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Vor allem beharrt er darauf, die Ärztezulassung mit der Vorlage über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu verknüpfen. Die Abstimmung fiel mit 123 zu 53 Stimmen aus.

Bei der einheitlichen Finanzierung handelt sich um einen hoch umstrittenen Systemwechsel: Künftig sollen die Kantone ambulante Leistungen, die heute allein von den Krankenkassen bezahlt werden, mitfinanzieren müssen. Doch die Kantone als Hauptbetroffene sind mit den Plänen des Parlaments überhaupt nicht einverstanden. Sie drohen sogar mit dem Kantonsreferendum.

Gesundheitsminister Alain Berset warnte vor der Verknüpfung: Es gebe zwar einen Zusammenhang, die beiden Vorlagen hätten jedoch einen unterschiedlichen Reifegrad. Die einheitliche Finanzierung benötige noch Zeit, während die Regelung der Ärztezulassung bereit sei. Es sei kontraproduktiv, die Kantone unter Druck zu setzen.

Diese möchten die Ärztezulassung lieber heute als morgen neu regeln, während es zur einheitlichen Finanzierung noch viele offene Fragen gibt. Die Kantone wollen unter anderem Pflege und Spitex in das System integrieren, doch dafür fehlen im Moment die Grundlagen. Zudem befürchten sie hohe Zusatzkosten.

Vor diesem Hintergrund hatte der Ständerat die Verknüpfung der beiden Vorlagen ohne Gegenstimme abgelehnt. Die Mehrheit des Nationalrats beeindruckte das nicht.

Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG) erklärte den Zusammenhang der Vorlagen damit, dass die Kantone künftig den ambulanten Bereich mitfinanzieren müssten, aber auch steuern könnten. Sie erinnerte daran, dass es bis 2021 eine Regelung für die Ärztezulassung gibt. Bis dahin werde auch die Vorlage über die einheitliche Finanzierung einen Schritt weiter sein.

Doch auch über die Regeln für die Ärztezulassung gibt es noch keine Einigung. So besteht der Nationalrat darauf, dass die Kantone die Zahl der Ärzte und Ärztinnen beschränken müssen und nicht bloss können. Falls die Versicherer nicht einverstanden sind mit den von den Kantonen festgelegten Höchstzahlen, sollen sie diese anfechten können.

Anders könne die Zunahme der Arztpraxen nicht gebremst werden, sagte CVP-Sprecher Benjamin Roduit (VS). Berset erinnerte vergebens daran, dass das Provisorium nun seit über 17 Jahren mit einer Kann-Formulierung funktioniere.

Der Nationalrat ist dem Ständerat aber einen Schritt entgegengekommen und hat darauf verzichtet, den Vertragszwang zu lockern. «Das wäre ein gefährlicher Schritt», warnte Barbara Gysi (SP/SG). Sie erinnerte daran, dass die Bevölkerung nach wie vor an der freien Arztwahl festhalte. Es sei nicht der Moment für einen Systemwechsel, fand auch Roduit.

Die FDP und ein Teil der SVP wollten an der Lockerung des Vertragszwangs festhalten. Gerade in Bereichen, in denen es eine Überversorgung gebe, sei das ein sinnvolles Instrument zur Kostendämpfung, sagte Regine Sauter (FDP/ZH). Die Vertragsfreiheit ist ein altes Anliegen der Rechten, beim Volk aber nicht mehrheitsfähig.

Bei den Anforderungen an die Sprachkompetenzen von Ärzten sind sich die Räte inzwischen soweit einig, dass diese in einer Prüfung nachgewiesen werden müssen - es sei denn, die Ausbildung wurde in der Schweiz oder zumindest in einer Amtssprache absolviert. Differenzen gibt es noch bei den Ausnahmen von der Sprachprüfung.

Zurückkommen möchte der Nationalrat auf bereits früher gefällte Entscheide zur Aufsicht über Ärztinnen und Ärzte: Nicht die Kantone, sondern die Krankenkassen sollen über die Einhaltung der Qualität wachen.

Die Linke war damit nicht einverstanden. Das berge die Gefahr, die Qualität dem einseitigen Kostendenken der Versicherungen unterzuordnen, sagte Bea Heim (SP/SO). Auch Berset sprach sich dagegen aus. Er erinnerte daran, dass die Kantone für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung verantwortlich seien.

Diskussionslos hat der Nationalrat daran festgehalten, dass die Kantone keine neuen Spezialisten zulassen dürfen, wenn die Kosten in einem Fachgebiet überdurchschnittlich steigen.

Berset warnte vor einem Automatismus. Die Kostenentwicklung habe nicht nur mit der Zahl der Ärztinnen und Ärzten zu tun, sondern auch mit den Fällen in einem bestimmten Jahr. Er warnte vor einer Unterversorgung, beispielsweise bei den Kinderärzten. «Das wird zu grossen Problemen führen», sagte Berset.

Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Ziel ist ist es, den Zustrom von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland zu drosseln. Allzu viele Ärzte führen nachweislich zu höheren Kosten und damit auch zu steigenden Krankenkassenprämien. Der Ärztestopp ist vom Parlament zuletzt 2019 ein weiteres Mal bis 2021 verlängert worden.

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?