Das schreibt die Regierung in zwei Antworten auf dringliche Anfragen der Fraktionen von SP und Grünen, welche am Montag veröffentlicht worden sind. Die Onlineplattform Blick.ch berichtete am Dienstag darüber.
Laut dem Bundesrat basiert die Glaubwürdigkeit der Schweizer Aussenpolitik auf ihrer langjährigen Beständigkeit und Verlässlichkeit. Diese sei weiterhin intakt. Auch die Anzahl offizieller Reaktionen von Drittstaaten gegenüber der Schweiz nach Aufdecken der Crypto-Affäre bleibe weiterhin sehr gering.
«Es drängen sich im Moment keine Massnahmen auf», schreibt der Bundesrat auf verschiedene Fragen der beiden Fraktionen. Er wolle zunächst die Ergebnisse der Untersuchung der GPDel abwarten. Deren Ergebnisse würden «eine solidere faktische und politische Wertung der Geschehnisse ermöglichen".
Trotzdem macht die Regierung klar, dass «der rechtliche und politische Rahmen der Auslandaufklärung» bereits heute «hinreichend definiert» sei. Im Nachrichtendienstgesetz heisse es klar, dass die Risiken von Beschaffungstätigkeiten im Ausland «in keinem Missverhältnis zum erwarteten Informationsgewinn stehen dürfen".
Die Schweiz habe und brauche wie alle Staaten einen Nachrichtendienst als Instrument zur Früherkennung und Analyse von sicherheitspolitischen Bedrohungen und Risiken, schreibt der Bundesrat weiter. Die Schweiz verfüge über klare und im internationalen Vergleich restriktive rechtliche Grundlagen, welche die Ausnutzung von IT-Schwachstellen zugunsten der inneren Sicherheit oder in der Strafverfolgung unter Auflagen erlaubten.
Es sei gängige Praxis, dass entdeckte Sicherheitslücken an Hersteller gemeldet würden. Adressiert ein Hersteller das Problem nicht, wird die Schwachstelle laut dem Bundesrat von den Entdeckern üblicherweise publiziert. «Deshalb sind gemäss heutiger Einschätzung keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich.»
Auf die Frage der SP-Fraktion, ob der Bundesrat Anzeige gegen unbekannt erstatten werde, damit die Verantwortlichkeiten in der Geheimdienst-Affäre auch strafrechtlich geklärt werden könnten, schreibt er: «Der Bundesrat wird keine Entscheide fällen, welche die Untersuchungen beeinträchtigen oder Schlussfolgerungen und allfällige Empfehlungen der parlamentarischen Oberaufsicht präjudizieren könnten.»
Die Regierung verweist im Allgemeinen auf das verschiedene Gesetzesartikel. Demnach können Spionageaktivitäten von ausländischen Diensten in der Schweiz strafrechtlich geahndet werden. Verbotene Handlungen für einen fremden Staat sowie politischer, wirtschaftlicher und militärischer Nachrichtendienst seien strafbare Handlungen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat im Fall Crypto wegen möglichen Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht bereits Ende Februar bei der Bundesanwaltschaft (BA) Anzeige gegen unbekannt eingereicht.
Die Geheimdienst-Affäre kam Anfang Februar ins Rollen. Recherchen des Schweizer Fernsehens (SRF), des ZDF und der «Washington Post» ergaben, dass die Zuger Firma Crypto jahrelang an verschiedene ausländische Regierungen und Armeen Chiffriergeräte verkauft haben soll, die manipuliert wurden, damit die Geheimdienste der USA und von Deutschland die darüber laufenden Kommunikationen ohne grossen Aufwand entschlüsseln konnten.
Das Wirtschaftsdepartement von Bundesrat Guy Parmelin reagierte. Bereits Mitte Dezember sistierte es die Generalausfuhrbewilligung für die international tätigen Nachfolgefirmen der Crypto. Dies gelte so lange, bis die Sachlage und die offenen Fragen geklärt seien, erklärte Parmelins Departement.
Die GPDel hatte wenige Tage nach Bekanntwerden der Affäre ihre Untersuchung aufgenommen. Sie will insbesondere klären, wer in der Schweiz wann was wusste. Später entschied sie, auch die vom Bundesrat eingeleiteten Abklärungen zu übernehmen. Diese werden von alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer geführt.
(SDA)