Einigung im Gas-Pipeline-Streit: EU-Unterhändler haben einen Kompromiss für Projekte wie Nord Stream 2 erzielt. Dies erfuhr die Nachrichtenagentur DPA am frühen Mittwochmorgen aus Verhandlungskreisen in Strassburg.
Es gebe eine vorläufige Einigung der EU-Länder und des Europaparlaments mit der EU-Kommission, hiess es. Der Betreiber der Gasleitung von Russland nach Deutschland muss sich nun auf Auflagen gefasst machen. Doch wird das Vorhaben des russischen Staatskonzerns Gazprom damit wohl nicht ausgebremst.
Die EU-Kommission hatte schon 2017 mit Blick auf Nord Stream 2 eine Änderung der EU-Gasrichtlinie vorgeschlagen. Demnach sollten Pipelines von einem Drittstaat in die Europäische Union denselben Auflagen unterliegen wie Leitungen innerhalb der EU. So darf unter anderem Besitz und Betrieb nicht in einer Hand liegen. Deutschland wollte das verhindern, akzeptierte aber nach offenem Streit mit Frankreich vorige Woche im Kreis der EU-Länder das Prinzip – allerdings mit einigen Sonderregeln.
Nord Stream 2 soll 2019 in Betrieb gehen
Nun wurde nach Angaben von drei Beteiligten auch eine Einigung mit Vertretern des Europaparlaments erzielt. Details waren aber zunächst nicht zu erfahren. Die vorläufige Einigung muss auch noch formal vom Rat der Mitgliedsländer und vom Europaparlament gebilligt werden. Dann wäre die Änderung der Gasrichtlinie endgültig unter Dach und Fach.
Nord Stream 2 ist bereits zu einem Gutteil gebaut und soll Ende 2019 in Betrieb gehen. Die 1200 Kilometer lange Leitung durch die Ostsee soll dann jährlich bis zu 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus Russland nach Deutschland transportieren. Etliche EU-Staaten und die USA lehnen das Projekt ab. Erst am Dienstag hatte US-Aussenminister Mike Pompeo seine Kritik an der Pipeline erneuert. Die USA prangern russischen Einfluss in Europa an, haben aber auch selbst wirtschaftliche Interessen am Verkauf ihres Flüssiggases in Europa.
Der Grünen-Abgeordnete und Unterhändler Reinhard Bütikofer hatte vor der entscheidenden Verhandlungsrunde auf strenge EU-Regeln gepocht. «Es darf kein geteiltes europäisches Energierecht geben und keine Sonderrechte für Gazprom und Nord Stream 2», sagte Bütikofer. Das Parlament werde darauf achten, dass die EU-Gasrichtlinie auf Nord Stream 2 angewendet werde und keine Schlupflöcher entstünden. (SDA)