Dabei hatte ihm das Basler Strafgericht letzten September für neue Betrügereien 33 Monate unbedingt aufgebrummt. Gerichtspräsident Dominik Kiener hatte Thomas S. mit einer «Wanderheuschrecke» verglichen. Sogar während der Bewährungszeit habe er weiter delinquiert. Kiener: «Das lässt für die Zukunft nichts Gutes erahnen.» Trotzdem liess ihn der Basler Strafvollzug offenbar wieder frei, obwohl er erst rund 14 Monate abgesessen hatte.
Mitte März war Thomas S. in der Basler Centra-Garage aufgetaucht. «Kurz vor Feierabend trat er zu mir an die Theke», erzählt Autoverkäufer Erich Bühler. «Er fragte, ob wir einen Volvo V50 AWD T5 hätten. Er suche einen solchen Wagen.» Doch diesmal geriet Tomaten-Thomas an den Falschen.
«Mit seinem hängenden Augenlid ist er unter uns Garagisten bekannt wie ein bunter Hund. Es kursieren Ausweiskopien mit seinem Konterfei. Ich sagte zu ihm, dass wir keinen solchen Wagen hätten», so Bühler. «Er solle sich nach einer Occasion umsehen. Plötzlich war er weg.»
In der Vergangenheit hatte es der Gauner mehrfach ohne einen Rappen geschafft, dass ihm teure Autos überlassen wurden. Mit den Karossen fuhr er im ganzen Land herum und beeindruckte damit seine Opfer. Etwa im Kanton Bern, wo er 2012 mit einem Sportwagen Wohnungs- und Geschäftsvermietern imponierte. Er mietete – und zahlte nicht dafür.
In Basel ist man grosszügiger
Warum ist der Wiederholungstäter bereits frei? Das Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt (JSD) verschanzt sich gegenüber BLICK hinter dem Daten- und Persönlichkeitsschutz. «Keine Auskunft zum Einzelfall», heisst es. Generell könne man festhalten, dass die Untersuchungshaft an die Strafe angerechnet werde. So sei bisweilen mit Beginn des Strafvollzugs bereits ein Grossteil der Strafe verbüsst. In der Anklageschrift ist jedoch ersichtlich, dass Thomas S. vom 3. Oktober 2014 bis heute erst rund 18 Monate in Freiheitsentzug war.
Gemäss JSD kann von der bedingten Entlassung «nur aus guten Gründen» abgewichen werden. Also zum Beispiel bei einer schlechten Prognose, wie sie der Basler Gerichtspräsident abgab! Unbelehrbare Häftlinge wie Tomaten-Thomas könnten theoretisch bis zum letzten Tag in Haft behalten werden. Doch in Basel ist man offenbar grosszügiger.
*Name d. Red. bekannt