Dies belegen neue Dokumente, die der Nachrichtenagentur DPA vorliegen. Demnach hat Schmidt bereits im April 2017 in einem Memo festgehalten, dass die im Jahr 2005 an den Weltverband FIFA geflossene Summe einzig zur Finanzierung einer zum damaligen Zeitpunkt geplanten Gala diente. Die Zahlung habe nichts mit der Tilgung eines von Franz Beckenbauer drei Jahre zuvor vom früheren Adidas-Chef Robert-Louis Dreyfus in Anspruch genommenen Darlehens in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken zu tun gehabt.
Es habe daher keine Täuschung der damaligen OK-Gremien gegeben, führte Schmidt weiter aus. Zudem stellte er klar, dass für Zwanziger zu keinem Zeitpunkt eine Überweisung des ominösen Betrages von 6,7 Millionen Euro unmittelbar an Beckenbauer oder Dreyfus in Betracht gekommen sei.
Im Juli 2016 hatte Schmidt vor der Staatsanwaltschaft Frankfurt noch ausgesagt, dass Zwanziger und er davon gewusst hätten, dass es sich bei der vermeintlichen Kostenbeteiligung des WM-Organisationskomitees an der FIFA-Gala um eine Legendierung des eigentlichen Zahlungszwecks gehandelt habe. Zudem gab er damals an, dass beide die Mitglieder im OK-Präsidium bzw. Präsidialausschuss des OK-Aufsichtsrates über den eigentlichen Zahlungsgrund getäuscht hätten.
Auf diese Aussage stützt die Staatsanwaltschaft unter anderem ihre Anklage wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wegen der sich Zwanziger und Schmidt sowie Ex-DFB-Präsident Wolfgang Niersbach und der ehemalige FIFA-Generalsekretär Urs Linsi demnächst vor dem Landgericht Frankfurt verantworten müssen. Alle Beklagten weisen die Vorwürfe energisch zurück.
Das Quartett war zuvor von der Schweizer Bundesanwaltschaft wegen Betrugsverdachts angeklagt worden. Schmidts im Schweizer Strafverfahren beauftragter Rechtsanwalt Nathan Landshut hat bei dem dortigen Gericht bereits Mitte September eine Korrektur der Aussagen seines Mandanten vorgenommen.
In seinem Schreiben stellte Landshut klar: «Dem OK WM 2006 ist es immer um die Unterstützung der Eröffnungsgala gegangen und um nichts anderes. Von einem Scheingeschäft (Simulation) oder einer eigentlichen Legendierung (diese Ausdrucksweise war meinem Klienten von der Staatsanwaltschaft in Deutschland in den Mund gelegt worden; in Wirklichkeit hat Horst Schmidt diesen Ausdruck nie verwendet!) kann keine Rede sein.»
(SDA)