Am Freitag fiel das Urteil im Vierfachmord von Rupperswil AG. Thomas N.* (34) wurde vom Bezirksgericht Lenzburg AG zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Wie geht es jetzt weiter?
«In einem ersten Schritt wird das Bezirksgericht Lenzburg den Parteien das sogenannte schriftliche Urteilsdispositiv zustellen», erklärt Nicole Payllier, Sprecherin der Aargauer Gerichte. Dieses bezieht sich lediglich auf den Urteilsspruch und beinhaltet noch nicht die schriftliche Urteilsbegründung.
Urteil wird im Sommer versandt
Nachdem die Parteien das Urteilsdispositiv erhalten haben, können sie innert zehn Tagen beim Bezirksgericht die Berufung anmelden. Welche Punkte sie kritisieren und was sie neu verlangen, muss darin noch nicht angegeben werden. «Es ist erst eine Anmeldung der Berufung und noch keine definitive Berufung», sagt Payllier.
Denn: Das schriftlich begründete Urteil steht noch aus, das Gericht muss dieses in den nächsten Wochen ausfertigen. «Jeder Punkt wird darin eingehend behandelt und ausführlich begründet», so Payllier. «Das Bezirksgericht geht davon aus, dass das Urteil im Sommer versandt werden kann.»
Kommt der Fall vor Obergericht?
Halten dann die Parteien an ihren bereits eingegebenen Berufungsanmeldungen fest, müssen sie innert 20 Tagen beim Obergericht schriftlich die Berufung erklären. «Dann wäre das Verfahren am Obergericht hängig», sagt Payllier. Wann es dort zu einer allfälligen Verhandlung kommen würde, lasse sich nicht absehen.
Wenn keine der Parteien innert der zehntägigen Frist die Berufung anmeldet oder innert 20 Tagen dann doch keine Berufungserklärung einreicht, wird das Urteil rückwirkend auf den 16. März 2018 rechtskräftig.
Sowohl die Staatsanwältin wie auch die Verteidigerin von N. sagten nach dem Urteil, dass sie noch nicht wüssten, ob sie in Berufung gingen. Daran hat sich auf Nachfrage von BLICK noch nichts geändert. Die definitiven Entscheide dürften bei beiden Parteien also erst im Sommer fallen.
* Name der Red. bekannt