Nach dem Urteil der zuständigen Richterin in Los Angeles war der Rauswurf des Regisseurs 2018 wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe und damit Verstössen gegen die Ethikstandards des Filmverbands rechtmässig. In einer Mitteilung der Academy hiess es, sie freuten sich über die Bestätigung des Gerichts, dass das Vorgehen gegen Polanski damals «fair und angemessen» gewesen sei.
Polanski hatte im Mai 2018 die für die Oscar-Vergabe zuständige Filmakademie im Zuge der #Metoo-Debatte verlassen müssen. Nach Vorwürfen wegen sexueller Übergriffe waren damals auch Entertainer Bill Cosby und Produzent Harvey Weinstein ausgeschlossen worden.
Polanskis Anwalt, Harland Braun, hatte im vorigen Jahr Klage gegen die Academy of Motion Picture Arts and Sciences eingereicht. Der Ausschluss Polanskis aus dem Gremium sei zu plötzlich und ohne Anhörung erfolgt, machte er geltend. Sein Mandant habe kein faires Verfahren erhalten.
1977 hatte der polnisch-französische Filmemacher unerlaubte sexuelle Handlungen mit einer damals 13-Jährigen vor Gericht zugegeben. Unmittelbar vor der Verkündung des Strafmasses floh er nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder.
Auch in der Schweiz wurden Vorwürfe wegen Vergewaltigung laut. Sie stammten von einer ehemaligen Deutschen Schauspielerin. Polanski soll 1972 die damals 15-Jährige in einem Chalet im Berner Oberländer Nobelkurort Gstaad vergewaltigt haben. Die Berner Justiz eröffnete Ende 2017 wegen Verjährung jedoch kein Verfahren.
(SDA)