Flugverkehr
Schweiz führt Ausbildungspflicht für Drohnenpiloten 2021 ein

Pilotinnen und Piloten von Drohnen profitieren noch bis Anfang 2021 von grösseren Freiheiten. Erst dann führt die Schweiz die neuen und strengeren Regeln der EU für Drohnen ein. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Ausbildungs- und Registrierungspflicht.
Publiziert: 21.07.2020 um 15:52 Uhr
Künftig nur noch mit Ausbildung: Ein Pilot lässt eine über 900 Gramm schwere Drohne steigen. Er ist allerdings vom Schweizerischen Verband Ziviler Drohnen lizenziert. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

Ursprünglich war die Übernahme der EU-Drohnen-Regulierung auf den 1. Juli vorgesehen. Die Verschiebung ist Folge der Covid-19-Pandemie. Die EU-Regulierung unterscheidet zwischen drei verschiedenen Kategorien für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am Dienstag mitteilte.

Die Mehrheit der Hobby-Drohnen gehört demnach zur offenen Kategorie. In dieser Kategorie darf man Drohnen in der Schweiz noch ohne Bewilligung fliegen, weil ihr Sicherheitsrisiko als gering gilt.

Mit der Übernahme der EU-Regeln ab dem 1. Januar 2021 gibt es etliche Verschärfungen für diese Freizeitgeräte. So gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern. Das bedeutet, dass Piloten ihre Drohne jederzeit erkennen können.

Kinder unter zwölf Jahren dürfen Drohnen nicht selbstständig betreiben. Sie müssen beim Pilotieren unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person stehen, die sich auf die Drohnenbedienung versteht.

Zudem müssen sich die Pilotinnen und Piloten in der offenen Kategorie registrieren lassen. Sie müssen sich einer Onlineschulung und einem Onlinetest unterziehen. Die aktuellen Gesetze in der Schweiz sehen keine Ausbildungspflicht vor. Kurse und Prüfungen sind freiwillig.

Das Bazl verspricht indessen im Hinblick auf die neue Ausbildungspflicht eine möglichst kostengünstige und wenig zeitraubende Lösung. Bereits absolvierte Kurse und erworbene Zertifikate werden dabei aber nicht anerkannt.

Die untere Gewichtslimite beträgt gemäss den EU-Vorschriften neu 250 Gramm statt wie bisher 500 Gramm. Flugverbote gelten somit für Drohnen unter 250 Gramm bis auf weiteres nur über Naturschutzgebieten und bei Flughäfen. Ungeachtet der Gewichtslimiten dürfen Drohnen Menschenmengen nicht überfliegen.

Für den traditionellen Modellflug lässt die EU bis 2022 Spielraum für Ausnahmen zu. Die zukünftige Regelung für die Modellflieger wird gemäss Bazl in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Modellflugverband erarbeitet.

Die Registrierungspflicht und die Beschränkungen für die Drohnen gelten ab 2021 aber auch für den Modellflug. Modellflieger ausserhalb eines Verbandes oder Vereins unterliegen den Regeln für Drohnen der offenen Kategorie.

(SDA)

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