Flugverkehr
Nationalrat wehrt sich gegen schärfere EU-Regeln zum Modellflug

2021 führt die Schweiz die neuen und strengeren EU-Regeln für Drohnen ein. Dazu gehören auch eine Registrierungs- und teilweise eine Schulungspflicht für den Modellflug. Der Nationalrat will die traditionelle Modellfliegerei aber von den Verschärfungen ausnehmen.
Publiziert: 10.09.2020 um 15:32 Uhr
Die EU will die Regeln für die Modellfliegerei anpassen. Der Nationalrat wehrt sich dagegen. (Themenbild)
Foto: URS FLUEELER

Er hat am Donnerstag einer Motion seiner Verkehrskommission zugestimmt - mit 93 zu 79 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die umfangreichen EU-Vorschriften rein administrativer Natur sind und die Sicherheit nicht erhöhen, wie Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO) sagte.

Ausnahmen für den traditionellen Modellflug seien angezeigt, weil sonst grosse Teile des Modellflugs in der Schweiz mit der neuen EU-Regelung faktisch einem Vereinszwang unterstellt würden. Das ist laut der Kommission verfassungswidrig. Das bilaterale Luftverkehrsabkommens gebe der Schweiz die Möglichkeit, den Modellflug von der Übernahme der EU-Vorschriften für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen auszunehmen.

Modellflug sei viel mehr als Hobby und Freizeitaktivität, sagte Fluri. Er biete nicht nur Jugendlichen Zugang zur Fliegerei und Technik, sondern sei auch für gewisse Tourismusbetriebe und KMU eine wichtige wirtschaftliche Basis.

In der Schweiz betreiben nach Angaben der Nationalratskommission rund 15'000 Menschen den Modellflugsport. Unfälle mit Schäden oder gar Verletzungen zum Nachteile Dritter seien äusserst selten. Die Schweizer Modellflugvorschriften hätten sich bewährt und seien einfach und praxisorientiert, argumentiert die Kommission.

Eine linke Minderheit wollte dagegen dem Bundesrat folgen und die Motion ablehnen. Aline Trede (Grüne/BE) argumentierte, die Regeln seien verhältnismässig. Aufgrund der technischen Ähnlichkeit von Drohnen und Modellflugzeugen sowie den sich überschneidenden Verwendungszwecken sei es nicht möglich, eine praktikable juristische Trennung vorzunehmen. Zudem sei die Registrierung oder eine Mitgliedschaft in einem Verein eine vergleichsweise tiefe Hürde für das weitere Ausüben der Modellfliegerei.

Laut dem Bundesrat sind die neuen EU-Regeln unumgänglich, um den sicheren Betrieb dieser Luftfahrzeuge weiterhin zu gewährleisten. Die EU könnte zudem bei einer Nichtübernahme ihres Rechts Gegenmassnahmen ergreifen, wie Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga sagte. In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Modellflugverband sei es dem Bundesrat bereits gelungen, die Anforderungen an den Modellflug verglichen mit dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission stark zu reduzieren.

Auslöser für die verschärfte EU-Verordnung war das gehäufte und störende Auftreten von Drohnen, die von jedermann überall und ohne aviatische Kenntnisse betrieben werden können. Ungeachtet der Gewichtslimiten dürfen Drohnen und Modellflieger künftig Menschenmengen nicht überfliegen.

(SDA)

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