Nach dem Absturz eines Transportflugzeugs beim Flughafen Grenchen SO hat die Bundesanwaltschaft gegen eine Person ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Störung des öffentlichen Verkehrs eröffnet. Der Pilot kam beim Absturz im Februar ums Leben.
Das Strafverfahren wird zudem wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung geführt, wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag einen Bericht des SRF-Regionaljournals Aargau/Solothurn bestätigte. Die verschiedenen Ermittlungshandlungen seien im Rahmen dieses Strafverfahrens am Laufen. Für die beschuldige Person gelte die Unschuldsvermutung.
Fallschirmspringer kollidierte mit Höhenleitwerk
Das Transportflugzeug war am Nachmittag des 18. Februar in der Nähe des Flughafens Grenchen abgestürzt. Während der Pilot tödlich verletzt wurde, erlitt ein Fallschirmspringer leichte Verletzungen. Insgesamt elf Fallschirmspringer waren aus dem Flugzeug abgesprungen.
Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) publizierte diese Woche einen Vorbericht zum Flugzeugabsturz. Dieser Vorbericht erhellt die Hintergründe des Unfalls: Beim Absetzen der Fallschirmspringer kam es demnach bei einem noch am Flugzeug befindlichen Fallschirmspringer zu einer ungewollten Öffnung des Reserveschirms.
Der Fallschirmspringer sei in der Folge mit dem Höhenleitwerk kollidiert. Das Höhenleitwerk sei vollständig vom Flugzeug abgerissen worden – und das Flugzeug sei abgestürzt. Der Pilot habe keinen Rettungsfallschirm getragen.