Mit der Änderung des Finanz- und Lastenausgleichs (NFA) werden die Geberkantone entlastet. Die Kantone und der Bund haben sich nach jahrelangem Ringen auf einen Kompromiss geeinigt. Mit diesem spart auch der Bund rund 280 Millionen Franken pro Jahr. Die Einigung sieht vor, dass dieser Betrag im System bleibt.
Die eine Hälfte davon soll während einer Übergangszeit zur Unterstützung der Nehmerkantone verwendet werden, die wegen der Reform auf hunderte Millionen verzichten müssen. Mit der anderen Hälfte wird der soziodemografische Ausgleich aufgestockt. Aus dieser Kasse werden die besonderen Lasten der städtischen Zentren abgegolten, aber nur zu einem geringen Teil.
Mit zusätzlichen 140 Millionen Franken ab 2022 soll die Abgeltung leicht verbessert werden. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat hinter diese von 22 Kantonen mitgetragene Lösung gestellt. Der Entscheid fiel mit 158 zu 26 Stimmen bei 8 Enthaltungen.
Den Kompromiss in Frage gestellt hatte die vorberatende Finanzkommission, die mehrheitlich den Argumenten der Bergkantone gefolgt war. Sie verlangte, dass die vom Bund eingesparten Mittel gleichmässig auf den soziodemografischen und den geografisch-topografischen Ausgleich aufgeteilt werden.
Letzterer kommt den Bergkantonen zu Gute. Deren besondere Lasten werden aber schon heute deutlich besser abgegolten als jene der Städte. Dieses Argument liess der Walliser CVP-Nationalrat Thomas Egger nicht gelten. Er erinnerte daran, dass die Nehmerkantone mit der NFA-Revision Einbussen von über 500 Millionen Franken hinnehmen müssten. Trotzdem trügen sie den Kompromiss grundsätzlich mit. Bei der Verteilung der Einsparungen gehe dieser aber zu weit.
Bisher seien der soziodemografische und der geografisch-topografische Ausgleich gleichmässig alimentiert worden, sagte Kommissionssprecher Thomas Müller (SVP/SG). «An diesem Grundsatz will die Kommission festhalten.» Keine einzige Fraktion unterstützte jedoch diese Lösung.
Mattea Meyer (SP/ZH) erinnerte daran, dass sich die Städte die besonderen Lasten bei Sozialhilfe, Bildung oder Pflege nicht aussuchten. Trotzdem müssten sie sie tragen. Es sei an der Zeit, dass diese mit dem soziodemografischen Lastenausgleich etwas besser abgegolten würden. Es gelte, entsprechende Versprechen gegenüber den Städten einzulösen, sagte Thomas Weibel (GLP/ZH).
Obwohl der Kompromiss auch in anderen Punkten auf die Probe gestellt wurde, hielt er stand. Die Reform soll die Geberkantone entlasten, weil diese mehr als geplant in den Ressourcenausgleich einzahlen. Gleichzeitig erhalten die Nehmerkantone mehr als ursprünglich vorgesehen.
Die Mindestausstattung soll daher schrittweise gesenkt werden. Ab 2022 beträgt sie 86,5 Prozent des Schweizerischen Durchschnitts. Dieser Wert liegt in der Mitte zwischen der einst angestrebten und der tatsächlich erreichten Mindestausstattung. Diese Mindestausstattung soll nicht mehr alle vier Jahre zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen ausgehandelt werden müssen. Stattdessen wird sie zur fixen Grösse.
Die Fraktionen unterstützten diese Lösung. Ihre Sprecher betonten, dass es für Anpassungen keinen politischen Spielraum gebe. Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem «reiflich überlegten und ausdiskutierten Kompromiss», der durch jede Abweichung gefährdet würde.
Dazu kam es nicht: Eine Minderheit machte sich vergeblich dafür stark, dass die Unterstützung während der Übergangszeit bis 2025 nicht nach Anzahl Einwohner, sondern im Verhältnis zu den tatsächlichen Einbussen auf die Nehmerkantone verteilt wird.
Pirmin Schwander (SVP/SZ) verlangte eine tiefere Gewichtung der Unternehmensgewinne im Finanzausgleich. Damit wollte er Fehlanreize vermeiden, fand aber nur wenig Unterstützung. Eine Standesinitiative des Kantons Luzern mit der gleichen Stossrichtung lehnte der Nationalrat ebenfalls ab.
Die Linke wehrte sich dagegen, dass Indikatoren für besondere soziodemografische Lasten wie die Zahl der Arbeitslosen oder Suchtkranken aus dem Gesetz gestrichen werden. Der Antrag wurde abgelehnt. Ebenfalls erfolglos machte sich die Linke dafür stark, dass ein neuer Wirksamkeitsbericht in vier und nicht erst in sechs Jahren vorgelegt wird.
In der Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat mit bloss drei Gegenstimmen für die Änderungen des Finanzausgleichs aus. Als einzige Differenz zum Ständerat bleibt eine Koordinationsbestimmung zur AHV-Steuervorlage, über die am 19. Mai abgestimmt wird.
(SDA)