Valcke hatte in seiner Klageschrift vom 20. März verlangt, dass zwanzig Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei im Verfahren wegen Veruntreuung von Fifa-Geldern in den Ausstand treten müssten. Die frühere rechte Hand von Ex-Fifa-Präsidenten Sepp Blatter begründete sein Gesuch mit dem Bericht der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) vom 2. März.
In dem am Montag veröffentlichten Urteil der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts heisst es nun, das Fehlverhalten des Bundesanwalts - vor allem die nicht dokumentierten Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino - das im Rahmen des Disziplinarverfahrens gegen Lauber kritisiert wurde, könne nicht telquel auf das Strafverfahren übertragen werden.
Gleiches gelte auch für die Mitglieder der Fifa-Task-Force der Bundesanwaltschaft. Weiter erinnerte die Beschwerdekammer daran, dass es nicht das Ziel des Ausstandes sei, den Parteien die Möglichkeit zu geben, die Untersuchungsführung anzufechten. In diesem Sinn sei der Vorwurf der Voreingenommenheit, der sich auf die Kritik der AB-BA stütze, unzulässig.
Nach der Prüfung der verschiedenen Beschwerden Valckes gegen die Mitarbeitenden der Bundesanwaltschaft lehnten die Richter eine nach der anderen ab: Vor allem in Bezug auf Lauber wiesen sie darauf hin, dass dieser durch den Entscheid vom 17. Juni 2019 bereits ab dem 22. März 2016 habe in den Ausstand treten müssen.
Valcke hatte verlangt, dass die Gültigkeit dieses Ausstands auf das Datum eines vorhergehenden Treffens vom 8. Juli 2015 vorgezogen wird. Denn nach Ansicht des Ex-Generalsekretärs ging es bei den Treffen darum, Infantino zu versichern, dass er nicht strafrechtlich verfolgt werde. Denn das hätte seinen Kandidatur für die Fifa-Präsidentschaft gefährdet.
Die Beschwerdekammer ist nun der Ansicht, dass dieses Szenario nur auf Spekulationen im Bericht der AB-BA beruht. Valcke habe nicht überzeugend darlegen können, dass Laubers Verhalten während dieser Treffen in Zusammenhang mit dem Verfahren gegen ihn gestanden haben soll.
Auf die Ausstandsbegehren gegen die Mitglieder der Bundeskriminalpolizei gingen die Richter gar nicht ein. Die Zuständigkeit dafür liege bei der Bundesanwaltschaft.
Der Prozess gegen Valcke, den Präsidenten des Clubs Paris Saint-Germain, Nasser Al-Khelaifi, und gegen einen weiteren Angeklagten ist auf den 14. September angesetzt. Es ist der zweite Prozess des Fifa-Komplexes.
Den Angeklagten wird mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung und Anstiftung dazu, Urkundenfälschung und passive Bestechung vorgeworfen. Das Strafverfahren war im März 2017 eröffnet worden.
(SDA)