Iranischer FCZ-Hooligan macht Lehre in Kinderkrippe
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Mehrere Menschen angegriffen:Iranischer FCZ-Hooligan macht Lehre in Kinderkrippe

FCZ-Hooligan Husam M.* (23) ging auf Polizisten los
Der Kita verschwieg er alles

Im Oktober 2018 greifen diverse Hooligans nach einem Match des FC Zürich gegen den FC St. Gallen mehrere Polizisten an. Einer von ihnen: Husam M.* (23), ein iranischer Flüchtling, der im Kanton Zürich in einer Kinderkrippe Säuglinge und Kleinkinder betreut.
Publiziert: 12.11.2019 um 23:18 Uhr
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Aktualisiert: 13.11.2019 um 08:19 Uhr
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Husam M. macht in einer Kinderkrippe eine Lehre, betreut dort Säuglinge und Kleinkinder. In seiner Freizeit fällt er als Gewalttäter auf.
Foto: zvg
Flavio Razzino

Es sind beängstigende Szenen, die sich Ende Oktober 2018 am Bahnhof St. Gallen Winkeln abspielen. Schwarz vermummte Hooligans des FC Zürich stürmen nach dem Super-League-Match gegen den FC St. Gallen auf Polizisten zu. Attackieren sie mit Pyros und Steinen. Lautes Geschrei der jungen Männer – die pure Lust auf Gewalt und Zerstörung treibt sie an. Die Polizisten antworten mit Gummischrot und Reizgas –Jagdszenen in der Ostschweiz.

Am Ende des Abends haben die FCZ-Hooligans einen Sachschaden von über 100'000 Franken verursacht. Zudem werden fünf Polizisten verletzt.

Unter dem randalierenden Mob ist auch der Iraner Husam M.* (23). Er hat sich (bevor er auf die St. Galler Polizisten losgegangen ist) verhüllt – und dann drauflosgehauen. Steine geworfen. Ausgeblendet, dass er damit lebensgefährliche Verletzungen bei anderen verursachen könnte. Nach einer Öffentlichkeitsfahndung konnte ihn die Polizei schnappen und anzeigen.

Angriff auf die Nachbarin

Ein Blick in seine Vergangenheit zeigt: Hooligan Husam wäre 2011 als Asylsuchender um ein Haar in den Iran abgeschoben worden. Dass es nicht so weit gekommen ist, verdankt er auch einer linksradikalen Zeitung. Die sammelte 2011 für ihn und seine Familie Spenden, um sich gegen den Nichteintretensentscheid des Bundesamts für Migration wehren zu können. Die Abschiebung konnte er dank der Hilfe von Anwälten erfolgreich abwenden. Heute hat Husam M. eine B-Bewilligung – und ist zum Problemfall mutiert.

Denn: Nur ein halbes Jahr nach den Attacken gegen die Polizisten fällt M. im Mai dieses Jahres erneut wegen Aggressionen auf. So geht er auf seine Nachbarin los. Stürmt ihre Wohnung und knallt ihr dann die Haustüre ins Gesicht. Sie erleidet einen komplizierten Knochenbruch am Unterarm, als sie sich vor der Wucht der Türe schützen will.

So erging es den anderen Schlägern

Nach den Zusammenstössen mit der Polizei und Sachbeschädigungen im Oktober 2018 in St. Gallen-Winkeln sind sieben weitere FCZ-Hooligans per Strafbefehl verurteilt worden. Darunter Manuel K.* (23) aus dem Kanton Aargau, der 2011 mit seiner Gitarre bei «Die grössten Schweizer Talente» mit einem Liebeslied am Casting teilgenommen hatte. Erfolglos. Heute lädt er harte Trance-Songs auf Soundcloud und Youtube hoch. Im Gegensatz zu Husam M. waren die sieben Hooligans allesamt vorbestraft. Unter anderem wegen Pornografie, Fahren in untüchtigem Zustand und Zuwiderhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Flavio Razzino

* Name geändert

Nach den Zusammenstössen mit der Polizei und Sachbeschädigungen im Oktober 2018 in St. Gallen-Winkeln sind sieben weitere FCZ-Hooligans per Strafbefehl verurteilt worden. Darunter Manuel K.* (23) aus dem Kanton Aargau, der 2011 mit seiner Gitarre bei «Die grössten Schweizer Talente» mit einem Liebeslied am Casting teilgenommen hatte. Erfolglos. Heute lädt er harte Trance-Songs auf Soundcloud und Youtube hoch. Im Gegensatz zu Husam M. waren die sieben Hooligans allesamt vorbestraft. Unter anderem wegen Pornografie, Fahren in untüchtigem Zustand und Zuwiderhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Flavio Razzino

* Name geändert

Der Angriff ereignet sich nach einer Auseinandersetzung der Nachbarin mit den Eltern von M. – es geht um Geruchsbelästigung. Husam M. wird wegen dieses Vorfalls und der Attacken als Hooligan auf Polizisten unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Landfriedensbruch verurteilt.

M. betreut Säuglinge und Kleinkinder

Ganz andere Seiten zeigt der Iraner indes an seinem Arbeitsort. In diesem Sommer startete er eine Berufslehre in einer Kinderkrippe im Kanton Zürich. Dort hat er täglich mit Säuglingen und Kleinkindern zu tun.

Seinen Arbeitgeber informierte er bei der Anstellung nicht über das damals laufende Strafverfahren. Auch seine Verurteilung im letzten Monat verschwieg er. Obwohl im Kanton Zürich Kinderkrippen keine vorbestraften Angestellten beschäftigen dürfen – schon gar nicht, wenn es sich, wie bei M., um Gewalttäter handelt.

Erst als BLICK die Krippe darauf anspricht, zieht diese sofort Konsequenzen. Wurde Husam M. bislang als Lehrling auf der Homepage aufgeführt, ist sein Name nun komplett von dort verschwunden. «Wir haben uns aufgrund dieser neuen Informationen von M. getrennt», sagt die Geschäftsleiterin der Krippe.

Gegenüber BLICK will Husam M. keine Stellung nehmen. Sein Anwalt Marcel Rochaix untersagt BLICK vielmehr jegliche Kontaktaufnahme mit ihm. Rochaix war zwischen 2007 und 2009 Generalsekretär des FC Zürich.

* Name geändert

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