Jennifer F.* (25) musste in diesem Sommer um ihr Leben fürchten. «Ich konnte nicht mehr alleine schlafen, musste umziehen und bin bis heute in psychologischer Behandlung», sagt die Ostschweizerin zu BLICK.
Der Grund: Ein wirrer Stalker namens Fabian T.* (32) macht der jungen Frau das Leben zur Hölle. Im August tritt der Familienvater eine Stelle in der Firma seines späteren Opfers an. Jennifer F. arbeitet den Neuen ein. Vier Tage lang läuft T. bei ihr im Aussendienst mit – ohne Probleme. «Ich gab ihm meine Nummer, damit er mich bei Unklarheiten im Job kontaktieren konnte», sagt F.
Was sie nicht ahnt: Fabian T. verliebt sich Hals über Kopf in sie. Obwohl verheiratet und Vater mehrerer Kinder, zeigt er sich in SMS-Nachrichten gewillt, seine Familie zu verlassen. Am Abend des 19. August steht er sogar vor ihrer Tür, klingelt Sturm.
Ungefragter Hausbesuch und Geschenke
«Er war an einem Kurs in Bern, ist aber extra in die Ostschweiz gefahren, um mir eine Rose zu bringen», erinnert sich Jennifer F. mit Schrecken. Was der verquere Verehrer nicht ahnt: Seine Angebetete ist in einer festen Partnerschaft – mit einer Frau.
Wie Kurznachrichten belegen, scheint Fabian T. die Ablehnung nicht zu verkraften. Er textet im Wahn: «Wenn ich dir nicht passe, schick' die Höllenhunde los und lass' mich zerfleischen. Und vergiss nicht, meine Augen zu zerploppen.»
118 Anrufe in 30 Minuten
Am 21. August ruft T. sein Opfer 118 Mal an – binnen einer halben Stunde. Auch hinterlässt er mehrere Schrei-Botschaften auf der Combox der Frau. Die Situation eskaliert laut Jennifer F. vollends, als Fabian T. erneut anruft und anbietet, sich in eine Frau umwandeln zu lassen, damit er mit ihr zusammen sein kann. Anschliessend – so steht es auch im noch nicht rechtskräftigen Strafbefehl – droht T., sein Opfer zu häuten, ihr wortwörtlich das Gesicht abzuziehen.
Dies mit der bizarren Begründung, er wäre dann selbst eine Frau und sähe ihr Gesicht immer, wenn er in den Spiegel schaue. Noch schlimmer: Wenn er sie nicht haben könne, solle niemand sie haben, dafür werde er sorgen.
Als die bedrohte Frau ihre Partnerin ans Telefon holt, droht T. offenbar damit, das Paar zu erschiessen. Der Albtraum nimmt erst ein Ende, als sich F. an die Polizei wendet.
Fabian T. verspricht, das Urteil zu akzeptieren
Der Psycho-Stalker verliert seinen Job und wird per Strafbefehl verurteilt. Die Staatsanwaltschaft möchte ihn wegen Missbrauch einer Fernmeldeanlage und Drohung der versuchten Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 80 Franken sowie einer Busse von 500 Franken verurteilt sehen.
Fabian T. gibt an, das Urteil zähneknirschend akzeptieren zu wollen: «Aber nur, weil ich kein Geld habe, um mich zu wehren. Es ist eine Katastrophe.»
Ja: Trotz Ehe und Kindern habe er sich in Jennifer F. verknallt. «Aber nie habe ich gedroht, ihr das Gesicht abzuziehen oder sie zu ermorden.» Seine Ausrede: «Das hat sie erfunden, weil sie auf Horrorfilme steht.»
* Namen geändert
Permanente Anrufe, bedrohliche SMS, das Gefühl, ständig verfolgt zu werden, Angst vor der Eskalation – Stalking bedrückt, schränkt den Alltag ein. Doch Opfer können sich wehren. Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) rät: «Setzen Sie Grenzen! Machen Sie dem Stalker einmal und unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt wollen.»
Wird der Kontakt komplett abgebrochen, bestehe die Gefahr, dass der Stalker Informationen im Umfeld seines Opfers einholt. Deshalb sollten Freunde und Familie über das Stalking informiert werden. Aber: «Mischen Sie sich als Angehöriger nicht in die heikle Situation ein. Stellen Sie den Stalker nicht zur Rede – das könnte zur Eskalation führen», so die SKP.
Viel mehr sollten Angehörige das Opfer unterstützen, gewohnten gemeinsamen Aktivitäten nachzugehen. Die SKP mahnt: «Stellen Sie die Aussagen des Opfers nie infrage.» Als Betroffener sei es hilfreich, die Vorkommnisse zu dokumentieren. Im Idealfall mit Datum und Uhrzeit. «Das untermauert Ihre Glaubwürdigkeit.»
Sich Hilfe zu suchen, sei der wichtigste Schritt. Opfer können sich einer Beratungsstelle oder der Polizei anvertrauen. Auch wenn Stalking noch kein Straftatbestand ist, können Behörden und Fachpersonen Möglichkeiten aufzeigen. Das SKP dazu: «Schämen Sie sich nicht, Stalking kann jeden treffen!»
Permanente Anrufe, bedrohliche SMS, das Gefühl, ständig verfolgt zu werden, Angst vor der Eskalation – Stalking bedrückt, schränkt den Alltag ein. Doch Opfer können sich wehren. Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) rät: «Setzen Sie Grenzen! Machen Sie dem Stalker einmal und unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt wollen.»
Wird der Kontakt komplett abgebrochen, bestehe die Gefahr, dass der Stalker Informationen im Umfeld seines Opfers einholt. Deshalb sollten Freunde und Familie über das Stalking informiert werden. Aber: «Mischen Sie sich als Angehöriger nicht in die heikle Situation ein. Stellen Sie den Stalker nicht zur Rede – das könnte zur Eskalation führen», so die SKP.
Viel mehr sollten Angehörige das Opfer unterstützen, gewohnten gemeinsamen Aktivitäten nachzugehen. Die SKP mahnt: «Stellen Sie die Aussagen des Opfers nie infrage.» Als Betroffener sei es hilfreich, die Vorkommnisse zu dokumentieren. Im Idealfall mit Datum und Uhrzeit. «Das untermauert Ihre Glaubwürdigkeit.»
Sich Hilfe zu suchen, sei der wichtigste Schritt. Opfer können sich einer Beratungsstelle oder der Polizei anvertrauen. Auch wenn Stalking noch kein Straftatbestand ist, können Behörden und Fachpersonen Möglichkeiten aufzeigen. Das SKP dazu: «Schämen Sie sich nicht, Stalking kann jeden treffen!»