Fall Sargans SG
Presserat rügt Blick.ch

Nach der Berichterstattung über einen Strafbefehl gegen Mitglieder des Sarganser Gemeinderats wurde eine Beschwerde vom Schweizer Presserat teils gutgeheissen.
Publiziert: 16.04.2021 um 21:08 Uhr

Am 22. Juli 2020 publizierte Blick.ch einen Artikel unter dem Titel «Wegen Fake-News-Vorwüfen: Fünf Gemeinderäte von Sargans SG verurteilt». Der Online-Artikel beleuchtete die Hintergründe eines Strafbefehls, in dem die Verurteilung von fünf Mitgliedern des Gemeinderats wegen «übler Nachrede» thematisiert wurde. Hintergrund des Schuldspruchs: Die Politiker hatten in einem Leserbrief im «Sarganserländer» eine kritische Bürgerin angegriffen und mit unsachlichen Behauptungen bedacht. Der Online-Artikel wurde mit einem Foto des Gesamt-Gemeinderats bebildert – in der Bildergalerie wurden die fünf verurteilen Gemeinderäte einzeln gezeigt. Zwei von ihnen beschwerten sich beim Schweizer Presserat gegen diese Form der Publikation und bemängelten die fehlende Möglichkeit einer Stellungnahme – und einen Eingriff in die Privatsphäre. Beide Punkte wies der Presserat ab. Ausserdem fühlten sich die beiden Politker zu Unrecht als «verurteilte Gesetzbrecher» benannt. Aus Sicht des Presserats wiegt ein Strafbefehl nicht wie eine Verurteilung, sondern erst als Vorschlag einer möglichen Verurteilung. In diesem einen Punkt gab der Presserat den beiden Beschwerdeführern recht und hielt fest, dass Blick.ch die Ziffer 3 (Erstellen von Tatsachen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt hat.

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