Das von der Regierung beantragte Verbot soll für Veranstaltungen gelten, «die nicht mit der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung vereinbar» sind und «das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung massgeblich beeinträchtigen". Das kantonale Polizeigesetz soll entsprechend ergänzt werden.
Anlass gab das Rechtsrock-Konzert in Unterwasser im Toggenburg am 16. Oktober 2016 mit rund 5000 Neonazis aus dem In- und Ausland. Die Polizei war vom Grossanlass in einer Tennishalle überrumpelt und griff nicht ein. Nur eine Woche später versammelte sich die Partei national orientierter Schweizer (PNOS) in Kaltbrunn SG.
Dort trat ein rechtsradikaler Balladensänger auf, der mit einer Einreisesperre belegt war. Die Kantonspolizei sah sich mit massiver öffentlicher Kritik konfrontiert, und die Vorfälle beschäftigten auch den Kantonsrat: Dieser überwies im April 2017 mit grosser Mehrheit eine Motion, die ein Verbot forderte.
Grossveranstaltungen mit extremistischem Hintergrund seien grundsätzlich ein Risiko, schreibt die Regierung in ihrer Botschaft zur Änderung des Polizeigesetzes. Die Bevölkerung könne sich durch derartige Veranstaltungen bedroht fühlen. Die Polizei brauche die Möglichkeit, präventiv einzugreifen.
Gleichzeitig dürften aber verfassungsmässige Rechte wie die Meinungsäusserungs-, die Versammlungs- und die Kunstfreiheit nicht übermässig eingeschränkt werden, heisst es. Sonst drohe «eine unerwünschte staatliche Zensur". Auf die Einführung einer eigentlichen Strafnorm verzichtete die Regierung.
In der vorberatenden Kommission des Kantonsrats war der Wortlaut des Verbots umstritten. Weil sich die Kommissionsmitglieder nicht auf eine alternative Formulierung einigen konnten, strichen sie den Passus ganz aus der Vorlage, die auch noch neue Vorschriften gegen Stalking und häusliche Gewalt beinhaltet.
(SDA)