EU
Reform des Urheberrechts: EU einigt sich auf Leistungsschutzrecht

Presseverlage in der EU sollen gegenüber Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News deutlich gestärkt werden. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am Mittwoch vorläufig auf eine Reform des EU-Urheberrechts inklusive Leistungsschutzrecht.
Publiziert: 13.02.2019 um 23:57 Uhr

Die Portale sollen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen, wie der Verhandlungsführer des Parlaments, Axel Voss (CDU), am Mittwoch der Nachrichtenagentur DPA sagte.

Die Einigung vom Mittwoch muss in den kommenden Wochen allerdings noch vom Parlament und den Staaten der Europäischen Union bestätigt werden. Weil die Debatte so aufgeladen ist, könnte die Reform hier noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.

"Einigung erzielt beim Copyright! Die Europäer werden endlich moderne, dem digitalen Zeitalter angemessene Copyright-Regeln haben", schrieb Digitalkommissar Andrus Ansip am Mittwoch auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Copyright-Reform war 2016 vom damaligen EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger vorgeschlagen worden und soll das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Monatelang gab es heftige Diskussionen.

Neben der Einführung des Leistungsschutzrechts nimmt die Einigung vom Mittwoch in Artikel 13 auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht. Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen auf ihren Seiten zu verhindern.

Geschützte Werke müssten demnach lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen - oder dürften nicht hochgeladen werden. Kritiker warnen, dass die Plattformen dadurch gezwungen seien, Uploadfilter einzuführen.

Dabei handelt es sich um eine Software, mit der Internet-Plattformen schon beim Hochladen überprüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Gegner bemängeln, Upload-Filter seien fehleranfällig und könnten - als Beifang - auch Inhalte wie Parodien oder Zitate blocken, die eigentlich legal sind.

Dies sei letztlich Zensur. Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, sollen von Artikel 13 ausgenommen werden.

Umstritten war auch das Leistungsschutzrecht. Befürworter argumentierten, dass Plattformen wie Google News derzeit gar kein Geld an die Verlage zahlen, obwohl sie grosse Mengen ihrer Nachrichten nutzten. Vor allem kleine Verlage und Nachrichtenseiten äusserten jedoch Bedenken, weil sie auf die Reichweite angewiesen sind.

Die Einigung sieht nun vor, dass die Nachrichten-Suchmaschinen weiterhin Hyperlinks, einzelne Worte und kurze Textausschnitte anzeigen dürfen. Das Veröffentlichen von Überschriften oder ganzen Sätzen ist verboten.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüssten die Einigung. Die Übereinkunft sehe auch die Einführung eines europaweiten Publisher's Right vor, das den Verlagen erstmals die Chance biete, mit den grossen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln, teilten BDZV und VDZ mit. Dieses Recht werde digitale Innovationen fördern und die Vielfalt professioneller digitaler Medienangebote deutlich erhöhen. Es sei eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft des freien und unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära.

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