Ein Vater und seine Tochter hatten das 669-jährige Katana – ein japanisches Langschwert – bei der Einreise in Thayngen SH nicht angemeldet, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Dienstag in seinem digitalen Magazin Forum Z mitteilte. Neben dem Schwert fanden sich in dem Wagen auch ein antikes Buch, ein Vertrag, die Verkaufsrechnung und weitere Dokumente.
Im Zuge der Ermittlungen zeigte sich, dass der Lenker nicht der Besitzer des Schwerts und der anderen Gegenstände war. Er erhielt vom tatsächlichen Eigentümer – seinem Arbeitgeber – den Auftrag, die Antiquität in Stuttgart (D) abzuholen und beim Auftraggeber zu Hause abzuliefern. Weitere Personen waren nicht am Schmuggel beteiligt.
Verdächtigem droht sehr hohe Geldstrafe
Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen erliess einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu 100 Franken gegen den Mann. Hinzu kommt eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten in gleicher Höhe. Das BAZG zog in einer Verfügung knapp 54'000 Franken Mehrwertsteuer ein. Zudem verfasste es eine Anklage wegen Verletzung des Mehrwertsteuergesetzes. Damit droht dem Verdächtigen nun eine Geldstrafe von bis zu 800'000 Franken.
Gemäss dem BAZG gelten antike Schwerter als Kulturgüter im Sinn des Kulturgütertransfergesetzes. Das Bundesamt für Kultur bestätigte diese Gesetzesauslegung. Das Gesetz leistet einen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes. Es soll Diebstahl, Plünderung sowie die illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern verhindern. (SDA/chs)