Nach der Sendung «Anne Will» vom 6. November erhielt die ARD dicke Post: Zahlreiche Zuschauer kritisierten die deutsche Starmoderatorin Anne Will (50), weil sie die konvertierte Schweizerin Nora Illi (32) vom Islamischen Zentralrat Schweiz in ihre Diskussionssendung eingeladen hatte.
Mehr noch: Es gingen sogar fünf Anzeigen gegen Will ein, weil sie die vollverschleierte Illi Werbung für den extremen Islam machen liess und deren radikale Ansichten zum Teil vor der Kamera wiederholte.
Als Straftatbestand käme Volksverhetzung in Frage
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Sichtung der Sendung wird entschieden, ob ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Wenn es tatsächlich so weit kommt, könnte Anne Will eine harte Strafe blühen. Auf «Focus Online» sagt der deutsche Strafrechtsanwalt Jens Rabe (40): «Als möglicher Straftatbestand käme eigentlich nur Volksverhetzung in Frage.»
Das würde in diesem Falle für Anne Will eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedeuten!
Allerdings glaubt Rabe nicht daran, dass Anne Will juristisch belangt wird. Das hat zwei Gründe. Rabe: «Erstens kann man sich zwar an Illis Aussagen reiben, strafrechtlich relevant sind sie aber nicht. Zweitens hat sich Anne Will Illis Aussagen – sollten sie denn strafrechtlich relevant sein – nicht zu eigen gemacht.»
Rundfunkrat hat Will die Leviten gelesen
Auch wenn Will ungeschoren davonkommen könnte: Bereits hat ihr der Rundfunkrat die Leviten gelesen. Er kritisierte: «Den von Frau Illi vertretenen extremen Positionen und auch einer Vollverschleierung hätte in der Gesprächssendung kein Forum gegeben werden müssen.» Auch wäre eine deutlichere Einordnung des Vereins Islamischer Zentralrat Schweiz erforderlich gewesen. (gf)