Ermittler könnten an Augen- und Haarfarbe des Mystery-Mörders gelangen
Staatsanwalt hofft auf neues DNA-Gesetz

Ein neues DNA-Gesetz soll helfen, die beiden ungeklärten Mordfälle in Zürich und Laupen BE aufzuklären. Äussere Merkmale der Täter, wie ungefähres Alter oder Haarfarbe, sollen aus einer DNA-Spur gelesen werden können.
Publiziert: 12.12.2020 um 00:36 Uhr
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Aktualisiert: 14.12.2020 um 21:43 Uhr
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Der Zürcher Staatsanwalt und DNA-Kenner Matthias Stammbach ist für den Mordfall Ana Maria M. zuständig.
Foto: Ramona Schelbert
Viktor Dammann

Die wohl grösste Hoffnung der Ermittler der Mordfälle in Zürich und Laupen BE ist die an den Tatorten gefundene identische DNA-Spur der mutmasslichen Täterschaft.

Entweder wird die verdächtige Person bei einem anderen Verbrechen erwischt und muss ihr DNA-Profil abgeben. Diese Spur wird dann mit der DNA-Tatort-Datenbank abgeglichen, wo sämtliche Tatortspuren von Verbrechen abgelegt werden.

Oder die Spezialisten der Gerichtsmedizin dürfen die gefundene DNA im Rahmen eines neuen Gesetzes weiter aufschlüsseln, um zu äusseren Merkmalen des Spurengebers oder der Spurengeberin zu gelangen. Solche zusätzlichen Merkmale können beispielsweise die Augen- oder die Haarfarbe sein.

Bis zu 98 Prozent Treffsicherheit

Bei blauen oder dunkelblauen Augen kann die Farbe mit bis 95-prozentiger Sicherheit bestimmt werden. Bei schwarzen Haaren und weisser Hautfarbe ist es eine 87-, beziehungsweise 98-prozentige Wahrscheinlichkeit.

Auch Altersberechnungen sind möglich und sollten bei Menschen im Alter zwischen 20 und 60 Jahren eine Genauigkeit von rund fünf Jahren erreichen.

Das revidierte Gesetz wurde letzte Woche vom Bundesrat unter der Federführung von Karin Keller-Sutter (56), Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, zuhanden des Parlamentes verabschiedet.

Hoffen auf schnelle Umsetzung

«Dieses wichtige Fahndungsinstrument ermöglicht es, über die DNA Rückschlüsse auf die Spurengeber zu gewinnen», betont Matthias Stammbach gegenüber BLICK. Er ist der fallführende Staatsanwalt im Tötungsdelikt von Ana Maria M. «Ich hoffe, dass der Gesetzgeber diese sogenannte Phänotypisierung zur Ermittlung der Täterschaft bei schweren Delikten möglichst rasch beschliesst.»

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